MdB Rüddel appelliert an Ärzteverbände wegen besserer Versorgungsstrukturen

Berlin - 14.11.18 - 2123 GesundheitsministeriumBERLIN – „Überversorgung in Ballungsräumen abbauen, damit Versorgung in der Fläche gestärkt wird“ – Rüddel appelliert an Ärzteverbände wegen besserer Versorgungsstrukturen – „In diesen Tagen gibt es viele Meinungen, wir würden mit unserer Politik in Berlin die Schließung von bundesweit 25.000 Arztpraxen in Kauf nehmen. Geschürt wird dies von Vertretern der verfassten Ärzteschaft. Hinzu kommen Verlautbarungen, wonach wir die Niederlassungsfreiheit der Ärzte beschränken und den Ärzten ihre Altersversorgung nehmen wollten. Das alles ist Unsinn und von den Fakten in keiner Weise gedeckt“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Rüddel, der seine Fraktion im Gesundheitsausschuss des Bundestages vertritt, erinnert daran, dass bereits vor Jahren den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Möglichkeit gegeben wurde, in überversorgten Gebieten Arztsitze aufzukaufen, wenn der Arzt die Praxis aus eigenen Stücken schließt oder in den Ruhestand geht. Ein sogenannter Zulassungsausschuss muss eine Nachbesetzung durchführen, wenn die Praxis vom Ehegatten, Lebenspartner oder Kind des bisherigen Praxisinhabers bzw. einem angestellten Arzt, mit dem die Praxis gemeinschaftlich betrieben wurde, weitergeführt werden soll. Bei Regionen mit wenigen Ärzten ist die Nachbesetzung ohnehin kein Thema und erfolgt quasi automatisch.

„Ziel der Bedarfsplanung ist es, in überversorgten Gebieten Sitze abzubauen und damit Kapazitäten zu schaffen, um in unterversorgten Gebieten neue Arztsitze aufzubauen. Denn hier liegt das eigentliche Problem: Wie stellen wir sicher, dass wir in Zukunft im ländlichen Raum und in sozial schwierigen Stadtteilen noch genug Ärzte haben? Denn insbesondere dort steigt der Versorgungsbedarf zum Teil drastisch“, so der Gesundheitspolitiker. Da die Kassenärztlichen Vereinigungen sich bisher erfolgreich davor „gedrückt“ hätten, in überversorgten Gebieten zugunsten unterversorgter Gebiete, keine Neubesetzung mehr durchzuführen, plane die Politik aus der Möglichkeit im Gesetz (Kann-Regelung) eine Soll-Vorschrift zu machen. Wenn in den nächsten Jahren in überversorgten Gebieten ein Arzt ausscheide, soll der Sitz somit nicht neu besetzt werden. Von Praxisschließungen könne daher keine Rede sein. Es gehe lediglich um die Wiederbesetzung. Keine Praxis im laufenden Betrieb werde geschlossen.

Darüber hinaus sei es bereits heute Rechtslage, dass die KV dem Arzt beim Ankauf den marktüblichen Preis zahlen müsse, damit für den Arzt kein Nachteil entstehe, wenn die Praxis geschlossen und nicht weiterverkauft werde. Im Übrigen – und das, so Rüddel, sei vielleicht der wichtigste Punkt – werde auch künftig keine einzige Arztpraxis ohne Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossen, da die KVen bei der Frage Nachbesetzung oder Praxisaufkauf ein Veto-Recht hätten.

Abschließend bekräftigt CDU-Bundestagsabgeordneter Erwin Rüddel: „Ich vertraue weiterhin darauf, dass die Selbstverwaltung die Versorgung insgesamt im Blick hat, anstatt nur Besitzstandswahrung zu betreiben. Denn jede unnötig betriebene Arztpraxis in einem überversorgten Gebiet führt dazu, dass Ärzte und Kapazitäten dort fehlen, wo sie am dringendsten gebraucht werden – nämlich dort, wo schon heute oft gar kein Arzt mehr zu finden ist. Und von den Ärzteverbänden erwarte ich, dass sie konstruktiv an diesem notwendigen Prozess mitarbeiten, damit wir gute und wohnortnahe Versorgungsstrukturen dort schaffen und dauerhaft sichern, wo sie von einer rasch alternden Gesellschafft dringend benötigt werden.“ Foto: Malte

 

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