Rollerfahrer und Rollerhalter machen sich strafbar

ALTENKIRCHEN – Rollerfahrer und Rollerhalter machen sich strafbar – Freitag, 17. Oktober, gegen 17:25 Uhr kontrollierte die Polizei in Altenkirchen in der Rathausstraße einen 15jährigen Rollerfahrer. Sie stellte fest, dass die erforderliche Sitzbanktasche nicht mehr am Roller angebracht war. Dafür war ein nicht genehmigter Sportauspuff angebracht. Dadurch fuhr der Roller nach den eigenen Angaben des 15jährigen mindestens 39 km/h. Die vorgelegt Mofaprüfbescheinigung reicht dafür jedoch nicht aus. Ein Führerschein der Klasse M, so die Polizei, ist für dieses Fahrzeug jetzt erforderlich. Das jedoch vermochte der Rollerfahrer nicht vorzulegen. Die Weiterfahrt wurde ihm deshalb untersagt. Eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wird ihm noch vorgelegt. Da die Beamten nach dem Stand der Ermittlungen davon ausgehen, dass der Halter des Rollers Kenntnis davon hatte, dass der 15jährige den Roller so nicht hätte fahren dürfen, wird gegen ihn ebenfalls eine Anzeige vorgelegt.

Beitrag teilen