Fahrradfahren bitte nur mit Schutzhelm

Polizei FahrradhelmMG_8264REGION – Fahrradunfälle – Fahrradfahren bitte nur mit Schutzhelm, ein Grundsatz, der es in sich hat. Mehrere Verkehrsunfälle am Wochenende, bei denen Fahrradfahrer beteiligt waren, veranlassen die Polizei nochmals darauf hinzuweisen, dass ein Helm vor schwersten Kopfverletzungen schützen kann. Es kommt dabei nicht auf das Alter an, denn was sich bei Kindern zunehmend durchsetzt, lässt bei Erwachsenen noch zu wünschen übrig. Hier wird noch überwiegend ein Helm für nicht nötig erachtet. Zwei Unfälle belegen das Gegenteil: in der Gemarkung Eitelborn und im Gefällstück der B 49 in der Gemarkung Welschneudorf (Großer Hergott), verletzten sich zwei Radfahrer, die ohne Fremdeinwirkung stürzten, erheblich am Kopf. Eine 38jährige erlitt sogar einen Schädelbasisbruch, der den Einsatz eines Rettungshubschraubers erforderlich machte. Es ist richtig, dass der Helm keinen Sturz verhindern kann, aber die Schwere der Verletzungen könnte weniger gravierend sein oder Kopfverletzungen könnten völlig vermieden werden. Ein Aufstieg vom lästigen Lebensretter zum akzeptierten Schutzengel wäre der Polizei allemal recht. Daher: Bitte mit Helm, es geht um ihren Kopf!

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