Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – 61jähriger Lastwagenfahrer zog das volle Programm

DERNBACH – Die ganze Palette wahrgenommen – Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte –

Ein 61jähriger LKW-Fahrer befuhr in starken Schlangenlinien die K 121 in Richtung Dernbach. Dort kollidierte er fast mit einer Verkehrsinsel. Bei der Kontrolle des Fahrzeugführers hatte der eine deutlich wahrnehmbar starke Alkoholfahne. Er gab zunächst falsche Personalien an. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein mehr hatte. Bei der Durchsuchung des Fahrers vor der Fahrt zur Blutentnahme wehrte sich dieser so stark, dass er von drei Beamten fixiert werden musste. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Das Angeben falscher Personalien stellte eine Ordnungswidrigkeit dar.

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