Argen müssen die vollen Stromkosten auszahlen
ALTENKIRCHEN – Die Piratenpartei informiert zu Stromkosten – Argen müssen die vollen Stromkosten auszahlen – Das Sozialgericht Frankfurt hat am 29. Dezember 2006 (S 58 AS 518/05) durch Richter Karst für Recht erkannt, dass die den Betrag von 20,74 übersteigenden Stromkosten von den Argen bzw. Optionskommunen als Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 SGB II zu gewähren sind. Im monatlichen Eckregelsatz von 345 Euro seien lediglich 8 Prozent für Energiekosten und Instandhaltung der Wohnung vorgesehen. Der darüber hinaus gehende Bedarf für die Stromversorgung müsse daher zu den Kosten der Unterkunft gezählt werden, die in tatsächlicher Höhe übernommen werden müssen. Der Leitsatz des Urteils lautet wörtlich: “In der monatlichen Regelleistung von 345,- Euro sind Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten. Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag ist als Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren.” Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Die Piratenpartei gibt den Rat: Gegen alle laufenden und auch gegen noch nicht abgeschlossene Bewilligungsbescheide schriftlich Widerspruch mit Verweis auf das Urteil (Sozialgericht Frankfurt (S 58 AS 518/05) einzulegen. Es bestehe, so die Priatenpartei weiter, durchaus die Möglichkeit, dass der Einspruch abgelehnt wird, da es sich hier (noch) nicht um ein „Höchstrichterliches Urteil“ handele. Daher solle der Einsprucheinleger auf eine schriftlichen Ablehnung bestehen. Mit dieser Ablehnung können der Betroffene selbst Klage vor dem Sozialgericht erheben oder sich über einen „Beratungsschein“ von einem Anwalt vertreten lassen. Weitergehende Beratungen erhalte man bei: Caritas, Diakonie, VDK und Sozialverband Deutschland. Für sonstige Hilfe oder Begleitung könne man sich einfach an die Mitläufer http://wirgehenmit.otherone.org Telefon: 02065 7923199
oder an die Piratenpartei Postfach 1153, 57601 Altenkirchen kontakt@piraten-altenkirchen.de wenden.