Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

HORHAUSEN – Sanierungspflichten für Hausbesitzer? – Am 1. Mai tritt die neue EnEV in Kraft. Bei jeder Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) wiederholt es sich: Der recht unverständliche Gesetzestext verunsichert, was zu allerlei Mutmaßungen bei Hauseigentümern führt. Die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren, was getan werden muss und was nicht erlaubt ist.

Die neue Verordnung verpflichtet innerhalb bestimmter Fristen zum Nachrüsten, damit ein Wohngebäude heute die minimalen Anforderungen des Wärmeschutzes erfüllt. So müssen unter anderem bisher völlig ungedämmte und zugängliche Verteilleitungen für Heizung und Warmwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden oder Heizkessel mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, ausgetauscht werden. Nach dem 1. Januar 1985 aufgestellte Heizkessel dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Kessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen bis Anfang 2015 erneuert werden. Zugängliche oberste Geschossdecken müssen nachträglich bis Ende 2015 gedämmt werden, sofern keine Dämmung vorliegt oder die vorhandene Dämmung einen Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 (2013-02) nicht erfüllt. Alternativ können auch die Dachschrägen gedämmt werden.

Solche Maßnahmen sind, unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung, angesichts steigender Energiepreise oft auch wirtschaftlich empfehlenswert.

Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen dabei, energiesparende Maßnahmen am Haus zu planen und die Sanierungspflichten zu identifizieren.

Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr wie folgt statt:

Horhausen: 1. Donnerstag im Monat; Kaplan-Dasbach-Haus, Kaplan-Dasbach-Straße 5, Sitzungsraum 1. St..

Puderbach: Donnerstag, 12.06.2014; Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, Sitzungssaal 1. St..

Rengsdorf: Donnerstag, 08.05.2014; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, Besprechungsraum Zimmer 23.

Dierdorf: 4. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 5, Raum 004 (Untergeschoss).

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-42.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr,

dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

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