Kommunalwahlen am Sonntag, 25. Mai

Deutschlandfahne 4076RLP – Kommunalwahlen am 25. Mai – So wird gewählt – Am Sonntag, 25. Mai wählen die Bürger/innen die kommunalen Vertretungskörperschaften, also Ortsbeiräte, Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Stadträte und Kreistage. Sie haben dabei die Gelegenheit, Personen ihres Vertrauens in die Gremien zu wählen, die zahlreiche Entscheidungen treffen, die für die Bürger/innen unmittelbar von Belang sind. Der Bürger ist daher aufgerufen seine Einflussmöglichkeiten zu nutzen und zur Wahl zu gehen. Wer darf wählen, wer gewählt werden? Ihre Stimme abgeben, also das aktive Wahlrecht ausüben, dürfen bei den Kommunalwahlen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sein. Außerdem müssen Wahlberechtigte seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung haben, also im Ortsbezirk, in der Gemeinde oder Stadt, in der Verbandsgemeinde oder im Landkreis. Bei mehreren Wohnungen gilt das Wahlrecht nur am Ort der Hauptwohnung.

Auch wer für ein Mandat in einem Gremium kandidiert, muss diese Voraussetzungen erfüllen (passives Wahlrecht). Bewerber/innen für das Amt des Ortsvorstehers, des Bürgermeisters oder Landrats müssen zudem mindestens 23 Jahre alt sein. Wird dieses Amt hauptamtlichen ausgeführt, dürfen die Kandidaten/innen das 65. Lebensjahr am Wahltag noch nicht vollendet haben.

Die Wahlbenachrichtigung: Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 4. Mai eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte sich spätestens bis zum 9. Mai bei der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung zur Überprüfung des Stimmrechts melden. Gewählt werden kann entweder am 25. Mai im Wahllokal oder bereits ab Ende April per Briefwahl.

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