Mit frühen Schenkungen Erbschaftsteuer sparen
MAINZ – Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) informiert: Mit frühen Schenkungen Erbschaftsteuer sparen – Beginnen Eltern und Großeltern bereits zu Lebzeiten damit, ihr Vermögen an den Nachwuchs abzugeben, kann dieser Steuern sparen. Das teilt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz mit. „Was man später vererben würde, kann man auch vorher schenken, am besten über Jahre hinweg“, sagt Kammerpräsident Edgar Wilk. So ließen sich die Steuerfreibeträge sinnvoll ausschöpfen, die bei Schenkungen anfallen. Denn jedes Elternteil darf seinem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Oma und Opa dürfen je Großelternteil jedem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 Euro steuerfrei überlassen. Aufpassen müssen die Familien allerdings, wenn sie das den Kindern geschenkte Geld anlegen. „Zinsen, die Kinder erzielen, sind nur in dem Maße einkommensteuerfrei wie die Zinsen von Erwachsenen“, sagt der Kammerpräsident. „Für sie gilt ebenfalls der Sparerpauschbetrag von 801 Euro.“ Erhalten sie mehr Zinsen, müssen sie den Ertrag unter Umständen versteuern. Dann nämlich, wenn sie schon eigenes Geld verdienen – und zwar mehr als 8.354 Euro. „Das ist der so genannte Grundfreibetrag, den man verdienen darf, ohne dafür Einkommensteuer abführen zu müssen“, erklärt Wilk.