UNESCO-Antrag an Staatssekretär überreicht
MAINZ – UNESCO-Antrag an Staatssekretär überreicht – Ex-Bundestagspräsidentin Süssmuth unterstützt die Anerkennung der Genossenschaftsidee als immaterielles Kulturerbe – Von B wie Beck bis Z wie Zwanziger: Die Liste der prominenten Unterstützer, die sich für die genossenschaftliche Idee als immaterielles Kulturerbe der UNESCO aussprechen, ist lang. Allen voran steht die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth. Diese Liste zusammen mit dem Antrag überreichte Josef Zolk, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft, offiziell an Walter Schumacher, Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. „Nach dem Jahr der Genossenschaften wäre die Aufnahme der Genossenschaftsidee in das immaterielle Kulturerbe eine großartige Fortsetzung der Würdigung“, sagte Zolk bei der Übergabe im Mainzer Bildungsministerium.
In dem von ihm und Dr. Manfred Wilke, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft, unterschriebenen zwölfseitigen Antrag steht, dass die Genossenschaftsidee eine Form der bürgerlichen Selbsthilfe auf Grundlage von Kooperationen ist. Und weiter: Solidarisches Fördern, Verantworten und Teilen stärken dabei individuelles Engagement und Selbstbewusstsein, ermöglichen soziale, kulturelle und ökonomische Partizipation und schaffen die Möglichkeit für aktive Mitgestaltung. Zwei wissenschaftliche Empfehlungsschreiben ergänzen den Antrag. Eins kommt von Professorin Theresia Theurl von der Universität Münster: „Die Genossenschaftsidee kann als eine weitreichende gesellschaftliche und institutionelle Innovation eingeschätzt werden, die sich – in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von Deutschland ausgehend – weltweit verbreitet hat.“ Auch Professor Konrad Hagedorn von der Humboldt-Universität in Berlin spricht sich für die Anerkennung aus: „Es liegt auf der Hand, dass das deutsche Genossenschaftswesen ein kulturelles Erbe verkörpert, das sich durch eine außergewöhnliche Präsenz und Lebendigkeit im Denken und Handeln von Menschen auszeichnet.“ Nun muss das verantwortliche Gremium auf Landesebene einer Nominierung zustimmen. Das Land kann zwei Vorschläge an den Bund weitergeben. Dort werden die Anträge aller Bundesländer ausgewertet und zwei Vorschläge werden an das Expertengremium der UNESCO weiterreicht. Dort fällt die endgültige Entscheidung. Es bleibt also spannend.
FOTO: Josef Zolk (Mitte) und Bernhard Meffert (rechts) von der Deutschen Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft überreichten Antrag und Unterstützerliste an Staatssekretär Walter Schumacher.