Lebende Schildkröten oder Kaninchen als Weihnachtsgeschenk ungeeignet

Kaninchen IMG_5294ALTENKIRCHEN KREIS – Hinweise der Naturschutzbehörde zum Kauf von lebenden Tieren an Weihnachten – Lebende Schildkröten oder Kaninchen als Weihnachtsgeschenk ungeeignet – Weihnachten naht wieder. Es sind nur noch wenige Wochen bis zur Bescherung. Manche Eltern oder Großeltern möchten ihren Kindern mit einem lebenden Tier eine Freude bereiten. Doch oft währt diese Freude nur kurz, denn viele Kinder fühlen sich in der Verantwortung und der Pflege eines lebenden Tieres, sei es eine kleine Griechische Landschildkröte oder aber ein Kaninchen oder Meerschweinchen, überfordert. Gerade für Exoten, wie es Griechische Landschildkröten nun einmal sind, gelten besondere Haltungsbedingungen, die oft nicht erfüllt werden oder nicht erfüllt werden können. Auch Kaninchen oder Meerschweinchen sollten nicht in einem Wohn- oder Schlafraum gehalten werden. Gleiches gilt für viele lebende Tiere, ob nun heimischer Art oder Exot. Daher appelliert die Kreisverwaltung an die Verschenker von lebenden Tieren gerade im Hinblick von Exoten und deren oftmals schwierige Haltung, sich vor dem Kauf bei den zuständigen Artenschutzsachbearbeiter, Werner Ebach, Telefon: 02681 812654 entsprechend zu informieren. Schließlich sollen die an Weihnachten verschenkten Tiere nach den Feiertagen nicht in einem Tierheim oder einer Auffangstation ihr weiteres Dasein verbringen.

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