Patientenrechte mit neuen Regeln
BERLIN – Patientenrechte mit neuen Regeln für eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung – „Die in Kraft getretene Europäische Richtlinie zur Patientenmobilität ist eine gute Nachricht für alle Patientinnen und Patienten. Denn sie klärt, dass sich alle Versicherten in der Europäischen Union in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen können und die Behandlungskosten, die auch für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen werden von ihrer heimischen Krankenkasse erstattet bekommen. Das ist eine gute Nachricht, denn so haben die Betroffenen in allen 28 Mitgliedstaaten in Zukunft die Wahl, ob sie sich von einem Arzt im Inland oder in einem anderen Land behandeln lassen wollen. Das garantiert eine optimale Versorgung und schafft Rechtssicherheit“, erklärt der MdB Erwin Rüddel, der seine Fraktion als Berichterstatter für Patientenrechte im Gesundheitsausschuss des Berliner Parlaments vertritt.
Weiter merkt Rüddel an: „Die neuen Regeln stärken deutsche Patientinnen und Patienten im Ausland. Sie stärken aber auch unsere Gesundheitswirtschaft, da wir eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben.“ Die neuen Regeln gelten sowohl für Kassenpatienten als auch für privat Versicherte. Die Zustimmung der Krankenkassen zu Behandlungen im europäischen Ausland muss in Zukunft nur noch in bestimmten Fällen eingeholt werden. Geplante Behandlungen kann die Krankenkasse nur ablehnen, wenn für den Patienten ein Risiko besteht und wenn die Behandlung im Inland in einem medizinisch vertretbaren Zeitrahmen erfolgen könnte. Weitere Vorgaben der Richtlinie betreffen die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen.
Die Richtlinie sieht zudem vor, dass in jedem Mitgliedstaat eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet wird, die über die Rechte der Patienten auf gesundheitliche Versorgung in ganz Europa informiert. In Deutschland hat die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle übernommen. In der Bundesrepublik haben gesetzlich Versicherte bereits seit 2004 einen Anspruch auf Kostenerstattung für EU-Auslandsbehandlungen; eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist und bleibt für Krankenhausbehandlungen im Ausland vorgeschrieben. „Patientinnen und Patienten können sich ab sofort an die nationale Kontaktstelle bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) wenden, um sich detailliert über ihre Ansprüche bei EU-Auslandsbehandlungen zu informieren und um an weiterführende Informationen über Gesundheitsdienstleister im EU-Ausland zu gelangen“, betont Erwin Rüddel.




















