RHEINLAND-PFALZ – Schutz geschlechtlicher und sexueller Identität

RHEINLAND-PFALZ – Schutz geschlechtlicher und sexueller Identität – Bätzing-Lichtenthäler – „Jeder Mensch muss den gleichen Schutz erfahren, unabhängig von geschlechtlicher oder sexueller Identität“ – GFMK beschließt Initiative aus Rheinland-Pfalz

Den Schutz der geschlechtlichen und sexuellen Identität ausdrücklich im Grundgesetz verankern: Das ist das Ziel eines von Rheinland-Pfalz initiierten Beschlusses der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK). Der Initiative aus Rheinland-Pfalz haben sich weitere Länder angeschlossen. Mit dem Beschluss betont die GFMK die Bedeutung der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen als Wesensmerkmal und unverzichtbaren Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

„Das Grundgesetz ist das Fundament unserer freiheitlichen Gesellschaft. Doch trotz des Diskriminierungsverbots erfahren queere Menschen noch immer Ablehnung, Angriffe und Diskriminierung. Unser Grundgesetz muss klar zum Ausdruck bringen, dass jeder Mensch – unabhängig von geschlechtlicher oder sexueller Identität – den gleichen Schutz erfährt. Deshalb ist es richtig, dies explizit in unserer Verfassung zu verankern“, sagt die rheinland-pfälzische Gleichstellungsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes enthält ein Verbot der Benachteiligung aus bestimmten Gründen. Das Geschlecht ist dabei genannt, nicht aber die geschlechtliche und die sexuelle Identität. Mit einer Ergänzung soll daher klargestellt werden, dass beide Merkmale unter dem besonderen Schutz des Diskriminierungsverbots stehen. „Es geht um nichts weniger als darum, den Anspruch auf Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung dort zu stärken, wo er hingehört: im Grundgesetz“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Die GFMK unterstützt mit der von Rheinland-Pfalz gestarteten Initiative den Beschluss des Bundesrates, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu erweitern und bedauert, dass der Bundestag das Gesetz bisher nicht beschlossen hat. Der Gesetzgeber wird daher gebeten, die Initiative des Bundesrates aufzugreifen und zusätzlich im Gesetzgebungsverfahren das Merkmal „geschlechtliche Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes aufzunehmen.

Hintergrund der GFMK-Initiative aus Rheinland-Pfalz ist, dass Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität für viele Menschen weiter zum Alltag gehört. Auch die Zahlen der Hasskriminalität gegen queere Menschen steigen seit Jahren kontinuierlich. Ein ausdrücklicher Schutz im Grundgesetz soll daher nicht nur rechtliche Bedeutung haben, sondern auch die Gleichwertigkeit aller Menschen unterstreichen.

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