RHEINLAND-PFALZ – Rheinland-Pfalz bekräftigt Schutz, Akzeptanz und rechtliche Gleichstellung queerer Menschen

RHEINLAND-PFALZ – Rheinland-Pfalz bekräftigt Schutz, Akzeptanz und rechtliche Gleichstellung queerer Menschen – Queerbeauftragte Kathrin Anklam-Trapp – Queere Rechte sind Menschenrechte

Rheinland-Pfalz steht fest an der Seite der queeren Community und der queeren Bürgerinnen und Bürger im Land. Das betonte Staatssekretärin und Queerbeauftragte Kathrin Anklam-Trapp in der Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag: „Queeres Leben gehört zu Rheinland-Pfalz. Lesben, Schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Vielfalt ist für uns kein Randthema. Sie ist ein zentraler Bestandteil unseres demokratischen Selbstverständnisses.“

Schutz vor Gewalt und Diskriminierung

Mit Blick auf den Anschlag auf den Berliner CSD am 25. Juli betonte Anklam-Trapp die Bedeutung des Schutzes queerer Menschen vor Gewalt und Diskriminierung: „Der Anschlag hat uns auf besonders schmerzhafte Weise vor Augen geführt, wie gefährdet queeres Leben ist. Mein Mitgefühl gilt den Opfern, ihren Angehörigen und allen Menschen, die diese Gewalt miterleben mussten.“

Auch in Rheinland-Pfalz sei der Schutz queerer Menschen ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Polizei und Landesregierung. „Wir waren dank der guten Arbeit unserer Polizei auf mögliche Störungen gut vorbereitet. Die CSD-Demonstrationen, an denen Familienministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und ich teilgenommen haben, verliefen friedlich.“

Landesaktionsplan wird konsequent fortgeführt

Mit der Benennung von Staatssekretärin Kathrin Anklam-Trapp als Queerbeauftragte unterstreicht die Landesregierung den Stellenwert der Queerpolitik. Der Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ wird als ressortübergreifende Strategie konsequent fortgeführt. Er bündelt Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung, zur Stärkung von Akzeptanz und zur rechtlichen Gleichstellung.

„Die rechtliche Gleichstellung bleibt ein zentrales Ziel“, erklärte Staatssekretärin Anklam-Trapp. „Rheinland-Pfalz unterstützt im Bundesrat die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität. Zudem setzt sich das Land für die Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht ein. Queere Rechte sind Menschenrechte. Der Schutz queerer Menschen ist Demokratieschutz. Unser Ziel ist ein Rheinland-Pfalz, in dem alle Menschen frei, sicher und selbstbestimmt leben können.“

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