RHEINLAND-PFALZ – „Ein gutes Signal in Rheinland-Pfalz“

RHEINLAND-PFALZ – „Ein gutes Signal in Rheinland-Pfalz“ – Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler erklärt Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen für rund 6.000 Beschäftigte im Land für allgemeinverbindlich

Mehr Lohn und eine gestärkte Tarifbindung für rund 6.000 Beschäftigte in der rheinland-pfälzischen Sicherheitsbranche: Das ist das Ergebnis der Allgemeinverbindlicherklärung, die Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler nun für den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen ausgesprochen hat. Grundlage ist der gemeinsame Antrag der Tarifvertragsparteien sowie die Empfehlung des Landes-Tarifausschusses. Die Allgemeinverbindlicherklärung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 und in Teilen zum 1. Juni 2026 (für § 4 Abschnitt III Ziffer 9) in Kraft. Damit steigen die Stundenlöhne zum 1. Januar 2026 und zum 1. Januar 2027 und liegen dann zwischen 15,14 Euro und 19,93 Euro. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich für 2026 und 2027 jeweils um 75 Euro.

Bätzing-Lichtenthäler: „Vorteile für Mitarbeitende und für Arbeitgebende“.

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler erklärte: „Die Allgemeinverbindlicherklärung verschafft allen rund 6.000 Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags mehr Sicherheit. Sie haben so einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einhaltung der tariflich festgelegten Mindeststundenentgelte. Faire Bezahlung ist aber nicht nur gut für die Mitarbeitenden, sondern auch ein starker Hebel zur Fachkräftesicherung, von der in allen Branchen auch Arbeitgebende profitieren. Und: In Zeiten, in denen die Tarifbindung immer mehr unter Druck gerät, sind die gemeinsamen Anträge der Tarifvertragsparteien und der konstruktive Dialog im Tarifausschuss ein gutes Signal in Rheinland-Pfalz.“

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland wurde für das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW), der Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland sowie dem ver.di-Landesbezirk Rheinland-Pfalz beantragt. Das Bundesministerium für Arbeit oder das jeweilige Landesministerium können nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, wenn beide Tarifvertragsparteien dies beantragen und ein aus je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften besetzter Tarifausschuss dem Antrag mehrheitlich zustimmt. Damit ist es für den Anspruch auf den Tariflohn unerheblich, ob die Beschäftigten in der Gewerkschaft organisiert sind oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Die Allgemeinverbindlicherklärung wird in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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