RHEINLAND-PFALZ – Mehr Unterstützung für Ehrenamtliche – Land verdoppelt Sonderförderung für Lebensmittelausgabestellen

RHEINLAND-PFALZ – Mehr Unterstützung für Ehrenamtliche – Land verdoppelt Sonderförderung für Lebensmittelausgabestellen – Bätzing-Lichtenthäler: „Wichtige Arbeit für Menschen, die unsere Hilfe benötigen“

Verdoppelte Förderung für die Tafeln und andere ehrenamtliche Lebensmittelausgabestellen in Rheinland-Pfalz: Im Jahr 2026 können diese Initiativen im Rahmen des Programms des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend eine zusätzliche Förderung von bis zu 2.000 Euro pro Angebot erhalten. Hintergrund sind gestiegene Energie- und Betriebskosten, die Einrichtungen vor Herausforderungen stellen.

„Lebensmittelausgabestellen leisten einen wichtigen Beitrag für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Gleichzeitig sind sie von den stark gestiegenen Kosten betroffen. Deshalb verdoppeln wir die Förderung und schaffen zusätzliche finanzielle Spielräume. Dies ist auch eine Anerkennung für die vielen Ehrenamtlichen, die dort eine so wichtige Arbeit leisten“, erläuterte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Das Land unterstützt ehrenamtlich getragene Lebensmittelausgabestellen, die verwertbare Lebensmittel und Gegenstände des unmittelbaren persönlichen Bedarfs sammeln und an bedürftige Menschen weitergeben. Die Förderung wird für ehrenamtliche Einsatzstunden gewährt. Berücksichtigt werden bis zu 200 Einsatzstunden pro Angebot und Träger. Dies entspricht einer Förderung von maximal 2.000 Euro.

Die Förderung kann für Ausgaben rund um den Betrieb der Lebensmittelausgabestelle eingesetzt werden, etwa auch für Kraftstoffkosten wie Benzin oder Diesel. Nicht förderfähig sind der Zukauf von Lebensmitteln oder Gegenständen des unmittelbaren persönlichen Bedarfs sowie Ausgaben, die durch andere Landesprogramme gefördert werden.

„Wer Lebensmittel rettet und sie an Menschen weitergibt, die Unterstützung benötigen, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt ganz konkret. Die vielen Ehrenamtlichen übernehmen Verantwortung für ihre Mitmenschen und verdienen dafür unsere Anerkennung“, betonte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Antragsberechtigt sind rheinland-pfälzische Lebensmittelausgabestellen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützige Vereine sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Initiativen, die Lebensmittel an bedürftige Menschen ausgeben. Für sie ist nun ein neuer Förderaufruf gestartet.

Anträge können bis zum 22. August 2026 beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend eingereicht werden. Weiterführende Informationen und ein Antragsformular finden sich unter der Adresse https://masffj.rlp.de/themen/soziales/soziale-sicherung/armutsbekaempfung/sonderprogramm-tafeln-lebensmittelausgabestellen.

Die 55 Tafeln in Rheinland-Pfalz werden im Rahmen des Sonderprogramms 2026 in einem gesonderten Verfahren mit bis zu 110.000 Euro unterstützt. Eine Antragstellung im Rahmen des vorliegenden Förderaufrufs ist für die Tafeln daher nicht notwendig.

Beitrag teilen