REGION – KREIS ALTENKIRCHEN – Erst bestimmen, dann handeln – Einheimische Hornisse steht unter Schutz

REGION – KREIS ALTENKIRCHEN – Erst bestimmen, dann handeln – Einheimische Hornisse steht unter Schutz

Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit werden sie wieder vermehrt gesichtet: Hornissen. Während die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in Deutschland zunehmend Aufmerksamkeit erhält, warnt die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen eindringlich vor einer Verwechslung mit der heimischen Hornissenart. Denn: Die einheimische Hornisse ist streng geschützt und erfüllt eine wichtige Rolle im Ökosystem.

Die einheimische Hornisse ist die größte in Deutschland vorkommende Faltenwespenart und ein bedeutender Bestandteil des natürlichen Gleichgewichts. Als Insektenjäger sind Hornissen wertvolle Schädlingsbekämpfer. Ein Hornissenvolk kann gegen Ende des Sommers pro Tag bis zu 500 g Insekten an seine Brut verfüttern und leistet somit das Tagespensum von ca. fünf Meisenfamilien. Viele Vorurteile gegenüber Hornissen halten sich hartnäckig, sind jedoch wissenschaftlich nicht haltbar. Vielmehr ist sie ein faszinierendes und nützliches Insekt, das unseren Schutz verdient.

Trotz ihrer Größe und ihres lauten Brummens ist die einheimische Hornisse ein friedliches Tier. Sie zeigt gegenüber Menschen in der Regel kein aggressives Verhalten, solange ihr Nest nicht gestört oder bedroht wird und interessiert sich zudem auch nicht für menschliche Nahrung. Stiche sind selten und erfolgen meist nur in unmittelbarer Nestnähe bei Erschütterungen oder mutwilligen Eingriffen. Aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung steht die einheimische Hornisse unter besonderem Schutz nach Bundesnaturschutzgesetzes. Das bedeutet konkret:

Es ist verboten, die Tiere zu töten.

Nester dürfen nicht ohne behördliche Genehmigung zerstört oder entfernt werden.

Störungen am Nest sind zu vermeiden.

Im Gegensatz dazu gilt die Asiatische Hornisse als invasive Art, die sich seit einigen Jahren auch in Deutschland ausbreitet und Auswirkungen auf die Biodiversität zeigt. Sie ist optisch kleiner als die heimische Art, zeichnet sich durch eine dunklere, schwarz-gelbe Färbung mit gelbe Beinenden (besonders auffällig!) aus und stellt insbesondere für Honigbienen eine ernsthafte Bedrohung dar.

Die Asiatische Hornisse jagt gezielt Bienen vor deren Fluglöchern und kann so ganze Bienenvölker erheblich schwächen. Aber auch Wildbienen sowie andere Bestäuber sind betroffen. Eine Eindämmung der Ausbreitung sowie die Vernichtung von Nestern der Asiatischen Hornisse ist daher aus ökologischer Sicht wichtig.

Doch es gilt ausdrücklich: Vor der Beseitigung oder Behandlung eines Hornissennestes muss zwingend überprüft werden, um welche Art es sich handelt. Eine vorschnelle Entfernung kann nicht nur gesetzeswidrig sein, sondern auch den Bestand der geschützten Einheimischen Hornisse gefährden.

Zur Info: Alle einheimischen Hornissen, Hummeln und Wildbienen gehören zu den besonders geschützten Tierarten nach Bundesartenschutzverordnung. Vor diesem Hintergrund ist zuerst durch die Untere Naturschutzbehörde zu prüfen, ob eine Entfernung oder Umsiedlung, im äußersten Fall auch eine Tötung des gesamten Volkes in der jeweiligen Situation erforderlich ist. Sowohl bei Hornissen, Hummeln und Wildbienen gilt, dass eine ungerechtfertigte Entfernung der Nester eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die ein entsprechendes Verfahren nach sich ziehen kann.

Sollte eine Umsiedlung oder Beseitigung eines Nestes der einheimischen Hornisse dennoch unausweichlich erscheinen, ist dies durch Fachpersonen/-firmen durchzuführen, die nachweislich über die entsprechenden Qualifikationen sowie eine Sondergenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde verfügen. Bei diesbezüglichen Fragen können sich Betroffene an die Untere Naturschutzbehörde (Tel.: 02681-8126 -52, -55, -58 oder unb@kreis-ak.de ) wenden. Grafik: Chat GPT

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