Auch mit Handicap ins Wahllokal
NEUWIED – Auch mit Handicap ins Wahllokal. Stadt Neuwied bietet einen besonderen Service an –
Die Stadt Neuwied erleichtert Menschen mit Handicap, Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern am Sonntag, 22. September, die Wahllokale aufsuchen. Zum Teil werden dafür spezielle Rampen errichtet. Und für blinde und sehbehinderte Menschen bietet das Wahlamt einen besonderen Service.
Sie können am Wahlsonntag unter der Nummer 02631 8020 das Wahlamt anrufen, das dann dafür sorgt, dass diese Wähler beim Besuch des Wahlraums unterstützt werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband stellt spezielle Stimmzettelschablonen zur Verfügung. Sie sind im Briefwahlbüro der Stadt, Verwaltungsgebäude Engerser Landstraße 17, 3. OG, vorrätig und können bei Bedarf zu den einzelnen Wahlräumen gebracht werden. Wer nicht vor Ort wählen möchte, kann bis zum Freitag, 20. September, 18 Uhr, beim Briefwahlbüro des Wahlamtes der Stadtverwaltung Neuwied (Sitzungssaal 3. OG, Büro 357 bis 359, Engerser Landstraße 17, Neuwied) mündlich, schriftlich oder elektronisch noch Briefwahlunterlagen beantragen. Bis zu diesem Termin kann auch im Briefwahlbüro gewählt werden. Ein Online-Briefwahlantrag steht zum Download unter www.neuwied.de/briefwahl.html zur Verfügung.
Alternativ dazu kann ein Antrag auf Briefwahlunterlagen an wahlamt@neuwied.de gerichtet werden. Bei dem Antrag per Email sind der Name, die Vornamen, der Tag der Geburt und die Anschrift des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus sollten wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Stimmbezirks- sowie die Wählerverzeichnisnummer, die in der Wahlbenachrichtigung stehen, angegeben werden. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Anschrift gewünscht wird, muss auch diese Anschrift angegeben werden.




















