RHEINLAND-PFALZ – Landesbildungszeit als Zukunftsinvestition – Landtag beschließt modernes Landesbildungszeitgesetz

RHEINLAND-PFALZ – Landesbildungszeit als Zukunftsinvestition – Landtag beschließt modernes Landesbildungszeitgesetz

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat heute in zweiter Lesung dem Landesbildungszeitgesetz (LBZG) zugestimmt. Mit dem Beschluss wird das bisherige Bildungsfreistellungsrecht modernisiert und an die Anforderungen einer sich wandelnden Arbeits- und Lebenswelt weiterentwickelt.

„Weiterbildung ist eine Investition in Fachkräfte, in gesellschaftlichen Zusammenhalt und in eine lebendige Demokratie. Mit dem Landesbildungszeitgesetz haben wir Bewährtes weiterentwickelt und zugleich zeitgemäße Rahmenbedingungen geschaffen, die Lernen im Laufe des Erwerbslebens flexibel und praxisnah ermöglichen,“ sagte Weiterbildungsministerin Dörte Schall nach der Abstimmung im Landtag.

Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu beruflicher, gesellschaftspolitischer und ehrenamtlicher Weiterbildung für die Beschäftigten zu stärken. Dabei eröffnet das Landesbildungszeitgesetz neue Möglichkeiten für lebenslanges Lernen in Rheinland-Pfalz.

Praxisnah, flexibel und digital anschlussfähig

Das Gesetz berücksichtigt ausdrücklich digitale und hybride Bildungsformate und verbessert die Vereinbarkeit von Weiterbildung, Beruf und Familie. Zugleich leistet es einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung, zur Stärkung des Ehrenamts, zur demokratischen Teilhabe und Chancengleichheit.

Weiterbildungsministerin Schall betonte, dass das Gesetz bewusst auf Ausgleich und Praxisnähe setze: „Uns war es wichtig, die Interessen von Beschäftigten und Unternehmen verantwortungsvoll in Einklang zu bringen. Das Landesbildungszeitgesetz eröffnet Chancen für Beschäftigte und stärkt zugleich Unternehmen durch qualifizierte, engagierte und zukunftsfähige Fachkräfte.“

Breiter Dialog als Grundlage des Gesetzes

Abschließend erklärte die Weiterbildungsministerin: „Ich danke allen Akteurinnen und Akteuren, die den Entstehungsprozess dieses Gesetzes konstruktiv begleitet haben – insbesondere den Sozialpartnern, den Weiterbildungsträgern und den Mitgliedern des Begleitgremiums. Ihre fachlichen Impulse und ihre Praxiserfahrung haben wesentlich zum Gelingen des Landesbildungszeitgesetzes beigetragen.“

Das Landesbildungszeitgesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft. Alle Regelungen finden sich im Überblick unter: www.bildungsfreistellung.rlp.de

Beitrag teilen