RHEINLAND-PFALZ – Neue Kooperationsvereinbarung stärkt Opferschutz in Rheinland-Pfalz

RHEINLAND-PFALZ – Neue Kooperationsvereinbarung stärkt Opferschutz in Rheinland-Pfalz

Die Neufassung löst die Vereinbarung aus dem Jahr 2011 ab. Seither sind Opferschutz und Opferhilfe in Rheinland-Pfalz konsequent ausgebaut und verbessert worden. Auch das Soziale Entschädigungsrecht wurde mit der Verabschiedung des Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV) reformiert und die Rechtslage der Opfer dadurch verbessert. Das Herzstück bei der Modernisierung der Sozialen Entschädigung ist die Einführung der sogenannten „Schnellen Hilfen“, die zeitnahe und unbürokratische Unterstützung für die Betroffenen ermöglicht. Dazu zählen neben der psychotherapeutischen Soforthilfe in den acht Traumaambulanzen in Rheinland-Pfalz auch das Fallmanagement im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, welches Betroffene durch das gesamte Antrags- und Leistungsverfahren begleitet.

„Das Fallmanagement bietet individuelle Unterstützung und Hilfen für die Betroffenen, ist quasi der ‚Lotse‘ durch das Soziale Entschädigungsrecht. Betroffene können bedarfsgerecht und unmittelbar im Prozess der Antragstellung auf Opferentschädigung begleitet und beraten werden“, erklärte Heike Gorißen-Syrbe, Präsidentin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. „Durch die Zusammenarbeit mit dem Weissen Ring werden die Hilfsstrukturen gestärkt und Angebote ergänzt, um Opfer von Gewalttaten bedürfnisorientiert unterstützen zu können.“

 

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