ALTENKIRCHEN – Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis in Altenkirchen

ALTENKIRCHEN – Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis in Altenkirchen

Freitagabend, 28. März 2025, gegen 22:50 Uhr wurde durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Altenkirchen der Fahrer eines BMW in Altenkirchen kontrolliert. Im Zuge der Verkehrskontrolle konnte der Fahrer keinen Führerschein vorlegen. Eine Recherche ergab, dass der 18-jährige nicht im Besitz einer, für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis war. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wird sich strafrechtlich zu verantworten haben. Quelle: Polizei

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