HORHAUSEN – Sperrungen und Parkverbote während des Horhausener Rosenmontagsumzuges am 3. März 2025

HORHAUSEN – Sperrungen und Parkverbote während des Horhausener Rosenmontagsumzuges am 3. März 2025

Die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld weist auf die verkehrsbehördlichen Regelungen anlässlich des Karnevalsumzuges am Montag, 3. März 2025 in Horhausen hin. Während des Umzuges sind die Rheinstraße (Bundesstraße 256) sowie einige Nebenstraßen in der Ortslage Horhausen für den gesamten Verkehr gesperrt. Die angeordneten Durchfahrtsverbote werden kontrolliert.

Von der Sperrung betroffen, sind folgende Straßen bzw. Teilbereiche:

ab ca. 13:00 Uhr: Neue Schulstraße

ab ca. 14:00 Uhr: Rheinstraße (Bundesstraße 256), sowie sämtliche Zufahrtsstraßen zur Rheinstraße innerhalb der Ortslage Horhausen, Kardinal-Höffner-Platz, Blumenstraße, Tannenstraße (teilweise).

Umleitungsempfehlung: Bitte nutzen Sie aus Richtung Flammersfeld kommend, bei Oberlahr die ausgeschilderte Umleitungsstrecke über die Kreisstraße 1 in Richtung Obersteinebach / Niedersteinebach. Aus Richtung Willroth kommend folgen Sie bitte der Umleitungsbeschilderung Obersteinebach / Niedersteinebach (Landesstraße 270 / Kreisstraße 1) in Richtung Oberlahr. Entlang der Umzugsstrecke sind im Veranstaltungszeitraum Haltverbote angeordnet. Bitte beachten Sie diese im eigenen, wie auch im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer. Es wird darauf hingewiesen, dass das Überfahren von Absperrungen und das Befahren der Veranstaltungsstrecke zur Anzeige gebracht werden. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die gegebenenfalls entstehenden Behinderungen.

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