EUTENEUEN – Resolution zur Gewinnung von Wasserkraft an der Sieg in Euteneuen
EUTENEUEN – Resolution zur Gewinnung von Wasserkraft an der Sieg in Euteneuen
Mit dem Urteil vom 28.11.2024 wurde die Plangenehmigung für den Abriss des Siegwehres in Euteneuen aufgrund eines erheblichen Verfahrensfehlers für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Inhalt des Verfahrensfehlers ist eine nicht nachvollziehbare UVP-Vorprüfung, die den Anforderungen des § 7 Abs. 1 UVPG nicht genügt. Die SGD Nord legte dar, dass durch den Abriss des Wehres eine Beeinträchtigung besonders geschützter Arten im Bruch- und Auenwald ausgeschlossen werden könne, sodass es keiner UVP-Prüfung für den Einfluss auf die Arten in diesem Bereich bedürfe.
Gerade die Beeinträchtigung der Artenvielfalt des Burch- und Auenwaldes wurde von der Interessengemeinschaft zum Erhalt des Siegwehres und zur Gewinnung von Wasserkraft als eines der entscheidenden Argumente gegen den Abriss des Wehres angeführt. Auch die untere Naturschutzbehörde teilt diese Bedenken und führt an, dass eine jährliche Überschwemmung nach Abriss des Wehres nicht dazu geeignet wäre die durch das Wehr verursachte Überstauung zu kompensieren, sodass eine Beeinträchtigung der Arten im Auenwald keines Falles ausgeschlossen werden kann, wie es allerdings die SGD Nord annimmt.
Die unzureichende Auseinandersetzung gegenüber dieser Argumentation lässt daran zweifeln, dass die SGD Nord bei der Vorprüfung oberflächlich vorgegangen ist, und eher das ideologiegetriebene, politische Vorhaben mit weitem Ermessen großzügig durchlaufen lässt. Die mangelhafte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten der Gegenseite wurde durch das Urteil des VG Koblenz gerichtlich bestätigt.
Neben der fehlerhaften und unzureichenden Beurteilung des Einflusses auf die Artenvielfalt im Auenwald kommt hinzu, dass bei einer Inbetriebnahme des Wehres in Euteneuen dezentral grundlastfähiger Strom für die Menschen vor Ort produziert werden könnte. Somit würde auch in Euteneuen ein aktiver und lokal wichtiger Beitrag im Kreis Altenkirchen zur Energiewende geleistet. Ortsansässige Betriebe würden den Strom gerne verbrauchen.
Die Verwaltungspraktik der SGD Nord in Bezug auf die Wasserkraft in Euteneuen steht dabei in inhaltlichem und politischem Widerspruch zu einem Erlass des MKUEM vom 30.10.2024 und dem §2 EEG. Nach diesem darf eine Genehmigung zum Bau einer Windkraftanlage in Naturschutzparks nur in Ausnahmefällen nicht erteilt werden. Im Fall Euteneuen besteht allerdings der Eindruck, dass die Ampelregierung in Mainz die Nichterteilung der Genehmigung mit allen Kräften versucht zu erzwingen.
Zwar besteht ein entsprechender Erlass, anders als in Bayern, im Hinblick auf die Wasserkraft (noch) nicht, eine komplett entgegengesetzte Handhabe im Hinblick auf Wind- und Wasserkraft scheint jedoch unsachgemäß.
Der Abriss soll mindestens 3 Millionen € öffentliche Gelder verschlingen, die an anderer Stelle, zum Beispiel beim Hochwasserschutz, besser gebraucht werden könnten und vor Ort Unverständnis bei der Bevölkerung hervorruft. Gleichzeitig würde mit dem Abriss die Möglichkeit genommen regional grundlastfähigen Strom für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu produzieren.
Daher fordern wir erneut Ministerin Eder und erstmalig Ministerpräsident Schweitzer dazu auf, diese Geldverschwendung zu stoppen, die Aspekte des Artenschutzes bewusst außen vorlässt und die Möglichkeit zur Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort irreversibel zu Nichte macht.
Wir brauchen eine politische, sachorientierte Entscheidung, die Naturschutz, Energiegewinnung, das Landschaftsbild, die Durchlässigkeit der Sieg und den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern berücksichtigt; im Einklang mit dem Willen der Bevölkerung vor Ort.