Jugendlicher fuhr einen Roller ohne gültigen Fahrerlaubnis
KIRCHEN – Jugendlicher fuhr einen Roller ohne gültigen Fahrerlaubnis –
Im Rahmen einer Streifenfahrt am Dienstagnachmittag fiel Polizeibeamten in der Koblenz-Olper Straße im Kirchener Ortsteil Wehbach ein Roller mit dem Versicherungskennzeichen aus 2010 auf. Der Rollerfahrer fuhr äußerst langsam und bei dem Erblicken der Polizei hielt er sofort am rechten Fahrbahnrand an. Daraufhin wurden Fahrzeugführer und der Roller einer Verkehrskontrolle unterzogen. Fahrzeugführer war ein 15 jähriger Jugendlicher. Schon bei der ersten Inaugenscheinnahme fiel auf, dass der Roller einen Sportauspuff hatte. Insgesamt machte der Roller einen „verbastelten“ Eindruck. Unter dem Roller schauten Kabel heraus. Diese führten, nach Angaben des Beschuldigten, zur Drosselungseinheit des Rollers. Aufgrund technischer Veränderungen erreichte der Roller eine Geschwindigkeit von ca. 50 km/h. Erlaubt sind jedoch nur 25 km/h. Die vom Fahrzeugführer ausgehändigte Mofaprüfbescheinigung reichte zum Führen dieses Fahrzeuges nicht mehr aus. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Fahrens eines Fahrzeuges ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, wurden eingeleitet.