ALTENKIRCHEN – Kreis-SPD: Lichterfahrten in der Adventszeit sind erlaubt und können auch im Kreis Altenkirchen genehmigt werden.
Veröffentlicht am 13. Dezember 2024 von wwa
ALTENKIRCHEN – Kreis-SPD: Lichterfahrten in der Adventszeit sind erlaubt und können auch im Kreis Altenkirchen genehmigt werden.
Im Landkreis Altenkirchen kommt es derzeit zu Problemen bei der Genehmigung sogenannter Lichterfahrten. Die Kreis-SPD setzt sich dafür ein, dass diese liebgewonnene Tradition auch in diesem Jahr stattfinden kann.
Dazu sagt Jan Hellinghausen, Kreisvorsitzender der SPD: „Die Lichterfahrten von Traktoren in der Adventszeit erfreuten sich in den letzten Jahren auch bei uns großer Beliebtheit und sind insbesondere für viele Kinder ein schöner vorweihnachtlicher Termin. Lichterfahrten können in der Tat als eine Art modernes Brauchtum bezeichnet werden. Umso bedauerlicher ist es, dass sich die Ordnungsämter unter Berufung auf den Landesbetrieb Mobilität (LBM) und die Kreisverwaltung in diesem Jahr mit einer Genehmigung von Lichterfahrten offenbar schwertuen. Das bedauern wir seitens der SPD im Kreis sehr.“
Lichterfahrten, so die klare Aussage des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, seien rechtlich als „Veranstaltungen“ gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung zu bewerten und bedürften einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis. Die Genehmigung erfolge durch die Verbandsgemeinde- oder Kreisverwaltungen – und nicht durch den Landesbetrieb Mobilität. Dieser gebe auch keine eigenen Auflagen vor, da durch die Genehmigungsbehörden bundesweit geltendes Recht anzuwenden sei. Ebenso sei es möglich, dass Lichterfahrten unter Umständen auch als Versammlungen gemäß §§ 14 und 15 Versammlungsgesetz eingestuft werden. In diesem Fall würden die Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Vordergrund stehen, wodurch straßenverkehrsrechtliche Anforderungen in den Hintergrund treten können. Dieser Auffassung des Ministeriums schließt sich die Kreis-SPD an.
„Lichterfahrten sind also weiterhin möglich und können genehmigt werden, wenn alle guten Willens sind und konstruktiv zusammenarbeiten. Was in anderen Gemeinden in Rheinland-Pfalz möglich ist, sollte auch in unserem Kreis möglich sein, wenn man miteinander an einem Gelingen interessiert ist. Wir von der SPD jedenfalls sind es! Wir raten den Organisatoren der Lichterfahrten, sich mit der Kreisverwaltung als zuständige Versammlungsbehörde in Verbindung zu setzen und gehen davon aus, dass diese den Prozess konstruktiv begleiten wird“, stellt die SPD-Kreisvorsitzende Sabine Steinau abschließend klar.