ALTENKIRCHEN – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Veröffentlicht am 20. November 2024 von wwa
ALTENKIRCHEN – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: DGB Altenkirchen fordert zügige Umsetzung der Istanbul-Konvention „Mehr Frauenhausplätze und sichere Finanzierung von Frauenhäusern“
„Es braucht endlich einen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern! Die finanzielle Unsicherheit von Jahr zu Jahr kostet die Mitarbeiterinnen Kraft, die sie in ihrer Arbeit sinnvoller einsetzen können.“ betont Axel Karger anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen, der jährlich am 25. November stattfindet.
Der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Altenkirchen greift damit eine Forderung des Deutschen Gewerkschaft Bundes DGB auf, der in diesem Jahr die Politik auf allen Ebenen dazu aufruft, die Istanbul-Konvention zügig umzusetzen. Seit 2018 ist das Übereinkommen des Europäischen Rates zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland in Kraft.
Für viele Frauen ist ihr Zuhause kein sicherer Ort: jede dritte Frau ist in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt betroffen. Jede vierte Frau kennt Gewalt durch ihren aktuellen oder durch frühere Partner.
Die Versorgungslücke bei den Frauenhausplätzen ist dramatisch: Deutschlandweit existieren nur 7.000 der laut Konvention erforderlichen 21.000 Frauenhausplätze – ein Defizit von 14.000 Plätzen für schutzsuchende Frauen und ihre Kinder.
Landkreis Altenkirchen: Im Kreis Altenkirchen mit mehr als 120.000 Einwohnern und Einwohnerinnen gibt es keinen einzigen Frauenhausplatz. Frauen, die häuslicher Gewalt entfliehen wollen, müssen sich an die Frauenhäuser in Mayen-Koblenz, Ahrweiler oder Koblenz wenden sowie an das Frauenhaus im Westerwaldkreis. In allen vier Häusern zusammen stehen 25 Plätze zur Verfügung. In den Landkreisen Rhein-Lahn, Neuwied und Cochem-Zell gibt es ebenfalls keine Anlaufstelle vor Ort.
Für das nördliche Rheinland-Pfalz mit insgesamt 1.156.000 Einwohnern stehen statt der nach der Istanbuler Konvention nötigen 115 Plätzen also weniger als ein Viertel zur Verfügung.
„Wir fordern den Landkreis erneut auf, entsprechend ein Frauenhaus im Landkreis zur Verfügung zu stellen, Frauen brauchen mit ihren Kindern einen sicheren Ort, wenn sie Zuhause nicht mehr sicher sind.“ bekräftigt der Gewerkschafter Axel Karger.
Der DGB fordert konkret: – Gesetzlich verankerten Anspruch auf verlässliche Finanzierung – Garantiertes Recht auf sofortigen Schutz und Hilfe bei Gewalt – Bundesweit einheitliche Standards für bedarfsgerechte Unterstützungsangebote – Gesicherten Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Schutzeinrichtungen – Durchgehende Erreichbarkeit relevanter Behörden (Justiz, Jugendamt, Ausländer- und Migrationsbehörden)