MAINZ – Ältestenrat des Landtags Rheinland-Pfalz gibt Empfehlung auf Anerkennung des Gruppenstatus‘ der verbliebenen vier FREIE WÄHLER-Abgeordneten ab
Veröffentlicht am 6. November 2024 von wwa
MAINZ – Ältestenrat des Landtags Rheinland-Pfalz gibt Empfehlung auf Anerkennung des Gruppenstatus‘ der verbliebenen vier FREIE WÄHLER-Abgeordneten ab
„Als Vorsitzender der FREIE WÄHLER-Gruppe im Landtag Rheinland-Pfalz begrüße ich die heutige Empfehlung des Ältestenrats auf Anerkennung des Gruppenstatus‘ im Landtag Rheinland-Pfalz“, freut sich Helge Schwab über das positive Signal aus dem Gremium.
Im Gegensatz zu anderen Zusammenschlüssen sind die verbliebenen Abgeordneten der ehemaligen FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion nach wie vor unter denselben Voraussetzungen Mitglieder des Landtags: Einzug über die Landesliste der FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz und Parteimitglied der FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz. Stephan Wefelscheid, Lisa-Marie Jeckel, Patrick Kunz und Helge Schwab sind somit die verbliebenen Vertreter der FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz im Landesparlament.
Im Antrag auf Anerkennung als Parlamentarische Gruppe wurden Geld- und Sachleistungen nach § 11 FraktG RP (Fraktionsgesetz Rheinland-Pfalz) beantragt, um die aus diesem parlamentsrechtlichen Status resultierenden Aufgaben wahrnehmen und einen notwendigen Gruppenbetrieb gewährleisten zu können.
Für die Gewährung dieser Geld- und Sachleistungen sollte sich laut Antrag an den Regelungen in Brandenburg orientiert werden. Danach würde die Parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER (in Brandenburg bestehend aus drei Gruppenmitgliedern):
– 65 Prozent des einer Fraktion zustehenden Grundbetrags nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FraktG RP
– den vollen Steigerungsbetrag nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FraktG RP für jedes Mitglied der Parlamentarischen Gruppe
– einen zusätzlichen Steigerungsbetrag nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FraktG RP für jedes Mitglied der Parlamentarischen Gruppe erhalten. Dieses Verhältnis erschien den Antragstellern bei vier Abgeordneten in Rheinland-Pfalz ebenfalls als angemessen.
Da der Vorsitzende der Parlamentarischen Gruppe – analog zu den Fraktionsvorsitzenden – neben seinen Tätigkeiten im Parlamentsbetrieb und im Wahlkreis zahlreiche repräsentative Termine in ganz Rheinland-Pfalz und darüber hinaus zusätzlich wahrnimmt, die aus dem Status als Parlamentarische Gruppe resultieren, erscheint die Bereitstellung eines Dienstwagens ebenfalls geboten, um die zahlreichen repräsentativen Termine wahrnehmen zu können. In der Regel hat ein Fraktions- oder in diesem Fall „Gruppenvorsitzender“ eine Sieben-Tage-Woche mit einer Arbeitszeit von zwölf bis 15 Stunden.
Ob und in welchem Umfang den Funktionsträgern der Gruppe eine Entschädigung nach § 5 Abs. 2 AbgG RhPf und eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 6 AbgG RhPf gewährt wird, wurde im Antrag ebenfalls in das Ermessen des Ältestenrates gestellt.
Sofern das Parlament den Empfehlungen des Ältestenrates in der nächsten Plenarsitzung folgt, haben die weiteren drei Abgeordneten um Helge Schwab die Möglichkeit, wenn auch eingeschränkt, den politischen Willen der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz im Landesparlament zu platzieren und sich mit gewohnt seriöser Sachpolitik wieder im Parlamentsalltag erfolgreich einzubringen. „Hierzu werden bereits ab heute die ersten Gespräche mit ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt, um direkt nach der Zulassung durch das Parlament einen möglichst reibungslosen Neustart zu gewährleisten“, so Helge Schwab zuversichtlich.