MAINZ – Verletzung von Neutralitätspflichten: AfD-Klagen gegen Dreyer und Landrat Kowalski (Birkenfeld) bei Gericht anhängig
MAINZ – Verletzung von Neutralitätspflichten: AfD-Klagen gegen Dreyer und Landrat Kowalski (Birkenfeld) bei Gericht anhängig
Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 23.07.2024 entschieden, dass maßgebliche Behauptungen in Zusammenhang mit dem angeblichen „Geheimtreffen von Potsdam“ unterlassungswürdige unwahre Tatsachenbehauptungen sind (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23.07.2024, Az. 7 W 78/24). Im Zuge der bewusst geschürten Anti-AfD-Hysterie im Frühjahr schossen auch in Rheinland-Pfalz Amtsträger weit über ihre Befugnisse hinaus und verstießen gegen die staatlichen Neutralitätspflichten.
Die AfD hat daher bereits Anfang Juni ein Organstreitverfahren gegen die zwischenzeitlich zurückgetretene Ministerpräsidentin Malu Dreyer beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz angestrengt, das zur Klärung der Sachlage auch nach ihrem Rücktritt weitergeführt wird.
Auf kommunaler Ebene wurde die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler dazu aufgefordert, eine neutralitätspflichtswidrig auf der Homepage der Stadt veröffentlichte Pressemitteilung mit Äußerungen des Oberbürgermeisters Guido Orthen über die AfD zu entfernen. Zwischenzeitlich wurde der Beitrag von der Stadtverwaltung gelöscht und ist nicht mehr abrufbar. Zudem wird gegen den Landrat Miroslav Kowalski (Landkreis Birkenfeld) Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz wegen dessen Äußerungen auf einer Anti-AfD-Demonstration erhoben, die er unter Ausnutzung seiner Amtsstellung und als Amtsträger getätigt hat.
„Die AfD möchte sicherstellen, dass die Spielregeln einer pluralistischen Parteiendemokratie auch künftig eingehalten werden. Die anstehenden Wahlkämpfe in Rheinland-Pfalz sollen hart in der Sache, aber fair und regelkonform geführt werden. Dass die vermeintlichen „Verfassungsschützer“ der etablierten Parteien für ihren Kampf gegen eine Oppositionspartei nun auch noch die Axt an das staatliche Neutralitätsgebot legen, ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den wir nicht hinnehmen werden.“, erklärte hierzu der Landesvorsitzende Dr. Jan Bollinger.