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BERLIN – Digitalisierung essenziell für Gesundheitssystem!

Veröffentlicht am 23. Juli 2024 von wwa

BERLIN – Digitalisierung essenziell für Gesundheitssystem! – Reformgesetze des Ministers bleiben vage

Angesichts der Befassung des Bundeskabinetts mit mehreren Gesetzen aus dem Bundesgesundheitsministerium in einer Sitzung in den Spätzügen der Wahlperiode zeigt sich der Berichterstatter für Digitalisierung im Gesundheitswesen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel, zwiegespalten über die digitalpolitischen Fortschritte des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach: „Wir stehen kurz vor dem Ende der Wahlperiode. Nun kommt der Bundesgesundheitsminister und schickt im Hauruckverfahren mit heißer Nadel gestrickte Gesetzentwürfe ins Bundeskabinett. Ich glaube nicht, dass die Abgeordneten die vielen Vorhaben des Ministers mit der nötigen Sorgfalt beraten und beschließen können, wenn nach der Sommerpause der Wahlkampf beginnt und wir noch einen Bundeshaushalt für 2025 beschließen müssen. Es gibt an den eingebrachten Vorhaben noch viel zu ändern.“

Grundsätzlich begrüßt Rüddel die Vorhaben des Ministers. Aus digitalpolitischer Sicht sei vieles notwendig, an den eingebrachten Reformen gäbe es aber auch erheblichen Verbesserungsbedarf. So bestehe zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen und den meisten Bürgern Einigkeit, dass die Notaufnahmen und Rettungsdienste überfüllt seien und man hier zu Entlastungen kommen müsse, etwa durch bessere Vernetzung der Versorgungsebenen. Digitalisierung sei hier das Mittel der Wahl, erklärt der Abgeordnete:

„Es braucht bei Änderungen im System den Blick auf das Ganze, denn die Akut- und Notfallversorgung ist in ambulante und stationäre Strukturen eingebettet. Der Gesundheitsminister will die gezielte Steuerung in die Versorgungsebenen. Wie sollen die Akutleitstellen eine telemedizinische Versorgung 24 Stunden an 7 Tagen die Woche bereitstellen, wenn die Ärzte gleichzeitig in ihren Praxen gebraucht werden? Das ist über das gesamte Bundesgebiet nicht leistbar, da fehlen die Fachkräfte.“

Auch bei der Etablierung digital vernetzter sektorenübergreifender integrierter Notfallzentren und integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche zur Erstversorgung ambulanter Not- und Akutfälle in Krankenhäusern kämen Rüddel Fragen: „Professor Lauterbachs Gesetzentwurf adressiert hoch komplexe Interoperabilitätsthemen, die durch den heutigen technischen sowie spezifikationsbezogenen Stand gar nicht abgedeckt sind. Bei der digitalen Integration von Apotheken in die Datenautobahn des Gesundheitswesens gibt es immer wieder Probleme. Patienten kennen das, wenn das E-Rezept nicht einlösbar ist, weil der Computer in der Apotheke streikt. Die geplante Vernetzung zwischen Notfallzentren, ambulanter Notfallversorgung und Apotheke muss funktionieren, denn sonst stehen die Patienten wieder in der Notaufnahme.“

Grenzen der Interoperabilität und des ganzheitlichen Ansatzes zeigen sich laut Rüddel bei einem weiteren Vorhaben des Ministers: der Stärkung der Öffentlichen Gesundheit. Digitalpolitisch plane der Minister mit der Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin eine Einrichtung für die ergänzende Generierung, Standardisierung, Digitalisierung, interoperable Verknüpfung und Bereitstellung von Daten sowie der Analyse mit Bezug zu Fragestellungen der Öffentlichen Gesundheit. Das Bundesinstitut unterstützt im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes die Umsetzung einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik. Wie sich das praktisch mit den Aufgaben der Gesundheitsdigitalagentur überschneidet – insbesondere nachdem nun klar ist, dass Lauterbach hier den staatsmedizinischen Kontrollapparat des digitalen Gesundheitswesens plant – bleibt unklar.

Beim letzten ebenfalls ins Bundeskabinett eingebrachten Gesetzentwurf aus der Feder des Ministers zeigt sich das Auseinanderdriften von Anspruch und Wirklichkeit exemplarisch. Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes können qualifizierte Gewebeeinrichtungen und Hersteller auf das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende zugreifen. Gewebeeinrichtungen haben ein großes Interesse an der Anbindung an das Register, um durch eine Auskunft aus dem Register die Spendenbereitschaft eines möglichen Gewebespenders klären zu können. Die Anbindung an das Register ist zwar keine gesetzliche Verpflichtung, der Zugriff über die Telematikinfrastruktur dagegen schon. So lässt man als Minister die beteiligten Akteure schön mit den Kosten für Anschaffung und Unterhalt von Hard- und Software zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur allein.

Wichtig ist Rüddel, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen konsequent voranschreite. Daher muss die Arbeit im Gesundheitsausschuss auch weiterhin professionell in diese Richtung weitergehen. „Wir werden im parlamentarischen Verfahren die Initiativen des Ministers kritisch begleiten und versuchen so zu ändern, dass sie digital praxistauglich werden. Auch wenn das bis zum Ende der Wahlperiode noch eng wird“, kündigt Rüddel abschließend an. „Wir werden eigene Kontrapunkte zu der von Minister Lauterbach geschätzten Staatsmedizin setzen. Wir wollen die Selbstverwaltung und den Wettbewerb gestärkt sehen!“ Foto: Archiv BK