Motorradfahrer war uneinsichtig

HERDORF – Kradfahrer nahm mit seinem Geländefahrzeug trotz Hinweis weiterhin am Straßenverkehr teil –

Am Sonntag, 18. April, gegen 15.45 Uhr, wurde in Herdorf, auf der L 285, ein 29jähriger Kradfahrer von der Polizei Betzdorf kontrolliert. Er fuhr mit seinem 450 cbm starkem Geländemotorrad in Vollcross – Ausrüstung im öffentlichen Straßenverkehr. An dem Sportgerät, das normalerweise nur für das Gelände vorgesehen ist, fehlte zum Beispiel die komplette Blinkanlage. Weiterhin fehlte die erforderliche Halterung samt Beleuchtung für das amtliche Kennzeichen. Durch die nicht ordnungsgemäße Anbringung des Kennzeichens, waagrecht zur Fahrbahn, war es nicht ablesbar. Gegen den Kradfahrer wurde eine Strafanzeige vorgelegt. Zwei Stunden später wurde der Zweiradfahrer mit seiner Maschine nochmals im öffentlichen Straßenverkehr angetroffen. Diesmal in Weitefeld, in der Daadener Straße. Es wurde eine erneute Strafanzeige gefertigt.

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