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BETZDORF – Altershöchstgrenze für Schöffen beibehalten

Veröffentlicht am 9. Juli 2024 von wwa

BETZDORF – Altershöchstgrenze für Schöffen beibehalten – Michael Wäschenbach holte Fachmann nach Betzdorf

Im vergangenen Jahr hatte sich der Mainzer Landtag mit der Frage beschäftigt, ob die bestehende Altershöchstgrenze für Schöffen abgeschafft oder doch zumindest angehoben werden sollte. Eine sehr breite Mehrheit hatte das nach ausführlicher Debatte abgelehnt – aus Sicht des Seniorenbeirats des Landkreises Altenkirchen eine Altersdiskriminierung und Anlass, sich mit einem kritischen Schreiben (auch) an die CDU-Fraktion zu wenden. Statt einer schriftlichen Erwiderung bot der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des Rechtsausschusses, Dr. Helmut Martin, der für die CDU-Fraktion in der Plenardebatte die Ablehnung begründet hatte, dem Seniorenbeirat ein persönliches Gespräch an. So kam es auf Vermittlung des heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Michael Wäschenbach zum konstruktiven Austausch im Betzdorfer Wahlkreisbüro.

„Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dem man also auch gezwungen werden kann“ erläuterte Martin zunächst die Rechtslage, wobei er gleichzeitig deutlich machte, „das mit 70 keinesfalls Schluss sein muss“. Vielmehr gelte, dass bei Antritt das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet sein dürfe, dass eine Schöffin oder ein Schöffe also bei einer fünfjährigen Amtszeit das Amt nahezu bis zum 75. Lebensjahr ausüben könne, länger übrigens als Berufsrichter. Die Bedenken einer Altersdiskriminierung konnte Martin zerstreuen: „Natürlich sind heutzutage die 70-Jährigen im Durchschnitt viel fitter als früher. Aber genauso, wie man bei dem Mindestalter für Schöffen (25 Jahre) nicht den Einzelfall betrachten darf, sondern eine typisierende Betrachtung anstellen muss, so gilt, dass mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit eines gesundheitsbedingten Ausfalls steigt. Daher und um leichter sicherzustellen, dass die Schöffenämter von einem auch altermäßigen Querschnitt der Bevölkerung besetzt werden, ist es sinnvoll, die bisherige Altershöchstgrenze zu behalten“, fasste der Referent wesentliche Argumente zusammen, Punkte, die von den Vertretern des Seniorenbeirates schließlich akzeptiert wurden.

Indes sieht Michael Wäschenbach ein anderes Problem, nämlich die Schwierigkeit, jüngere Menschen für diese wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, die einen wesentlichen Teil des Rechtsstaates ausmacht, zu gewinnen: „Wichtig ist, dass wir das Schöffenamt auch für jüngere Menschen attraktiver ausgestalten. Dann wäre allen mehr geholfen, als wenn man die Schwierigkeiten der Praxis bei Besetzung der Schöffenämter durch eine Ausweitung der Altersgrenze umgeht“, so der CDU-Landtagsabgeordnete, dessen Argumentation sich die Vertreter des Seniorenbeirates nach ausführlicher Diskussion nahezu einmütig ebenso anschlossen wie kurz zuvor den Ausführungen von Helmut Martin.