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KOBLENZ – Kinderschutz – unbedingt! – Hochschule Koblenz empfängt Landesjugendhilfeausschuss NRW zur Informationsreise

Veröffentlicht am 4. Juli 2024 von wwa

KOBLENZ – Kinderschutz – unbedingt! – Hochschule Koblenz empfängt Landesjugendhilfeausschuss NRW zur Informationsreise

Die Hochschule Koblenz hat im Wintersemester 2022 eine Professur zum Kinderschutz eingeführt – als zweite Hochschule in Deutschland. Der Landesjugendhilfeausschuss Nordrhein-Westfalen (NRW) informierte sich nun vor Ort über die Entstehung, Wirkung und Potentiale dieser Professur sowie über das Konzept der dualen Studiengänge im Fachbereich Sozialwissenschaften.

Einmal pro Wahlperiode reist die Abordnung aus dem Rheinland, um innovative Ansätze für die Kinder- und Jugendhilfe kennenzulernen. Die diesjährige Informationsreise führte die Gruppe auch an die Hochschule Koblenz. Nach einem Besuch beim Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund (zfh) begrüßte Prof. Dr. Anette Kniephoff-Knebel sie im Fachbereich Sozialwissenschaften. Es folgte ein reger Austausch mit Prof. Dr. Kathinka Beckmann, die Einblicke in den Fachbereich und seine Ausrichtung gab sowie die Notwendigkeit einer Kinderschutzprofessur untermauerte: „Jede pädagogische Fachkraft stößt früher oder später auf ein gewaltbelastetes Kind oder auf eine gewaltbelastete jugendliche Person und muss dementsprechend in der Lage sein, die Gefährdung zu erkennen und entlang des rechtlichen Schutzauftrages professionell zu handeln.“

Der UN-Kinderrechtsausschuss fordert: „(…) sich verstärkt darum zu bemühen, Berufsgruppen, die mit und für Kinder arbeiten, auch als Teil der Pflichtausbildung von Lehrkräften sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, darin zu schulen, Fälle von Gewalt, einschließlich sexuellem Missbrauch zu ermitteln und angemessen da-rauf zu reagieren“ (UN-Kinderrechtsausschuss 2022, S. 8 – 9). Außerdem gibt es einen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2022: „Die JFMK hält es für erforderlich, die Handlungskompetenz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt noch stärker zum Pflichtbestandteil relevanter Studiengänge sowie beruflicher Ausbildungsgänge zu machen.

Insbesondere gilt dies für die Studiengänge der Sozialpädagogik, der Heilpädagogik und der Sozialen Arbeit, der Humanmedizin, des Polizeiwesens, der Rechtsberufe und des Lehramts für Schulen sowie die Fachschulausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher, zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger sowie für die Gesundheits-fachberufe.“ (ebd., S. 1) und weiter „Eine fachlich fundierte Qualifizierung und stetige Fortbildung sind von elementarer Bedeutung für eine effektive Tätigkeit der im Bereich des Kinderschutzes eingesetzten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.“

Im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz hat NRW die im Landeskinderschutzgesetz bzw. im Koalitionsvertrag festgeschriebene Kinderschutzprofessur noch nicht implementiert. Die Chancen und Potentiale dieser Professur waren daher von großem Interesse. Der Fachkräftemangel im Bereich Kinder- und Jugendhilfe ist ungebrochen groß und die Fachkräfte nehmen im Verdachtsfall immer eine Gefährdungseinschätzung vor, weswegen sie entsprechend ausgebildet sein müssen (u.a. Rechtskenntnisse, Fallverstehen, Gesprächsführung). Im Anschluss fuhr die Gruppe zurück nach Köln und beendete ihre Informationsreise mit vielen Eindrücken aus Mainz, Pirmasens und der Hochschule Koblenz. Hochschule Koblenz/ Silke Astor