RLP – Mit Handgranate zur Polizei gefahren – sollte man besser nicht machen
RLP – Mit Handgranate zur Polizei gefahren – sollte man besser nicht machen
Sorge und Angst dürften den Beamten der Polizeiinspektion Trier am Mittwoch, 06. März 2024 im ersten Moment im Gesicht gestanden haben, als eine Frau auf der Wache erschien und ihr Fundstück präsentierte. Beim Aufräumen der Wohnung eines verstorbenen Familienmitgliedes hatte sie eine Handgranate gefunden und die zur Polizei gebracht. Bei einer Begutachtung stellte sich jedoch schnell heraus, dass es sich um eine Übungsgranate handelte, die zudem bereits geöffnet war und kein Sprengmittel mehr enthalten hatte.
Immer wieder werden solche oder ähnliche Hinterlassenschaften beim Entrümpeln alter Wohnungen und Häuser entdeckt. Die Polizei rät eindringlich dazu, Gegenstände, die nach Waffen, Sprengmitteln oder gefährlichen Gegenständen aussehen, keinesfalls unsachgemäß zu behandeln oder gar ohne entsprechende Kenntnis zu transportieren. Ein Foto aus sicherer Entfernung und die telefonische Kontaktaufnahme zur örtlich zuständigen Waffenbehörde oder Polizeidienststelle ist daher der richtige Weg, sich und andere nicht unnötig in Gefahr zu bringen und bösen Überraschungen aus dem Weg zu gehen. Quelle: Polizei