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Diana Wachow

KREIS NEUWIED – Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun?

Veröffentlicht am 10. Februar 2024 von wwa

KREIS NEUWIED – Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun? – Bürgerportal für meldepflichtige artgeschützte Tiere ist seit dem 5. Februar online

Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, soll nun deutlich erleichtert werden: MelBA-online, das „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“, ist seit dem 5. Februar 2024 online. Mit der Fachanwendung MelBA-online haben die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein gemeinsames Portal für die Meldung und Verwaltung gesetzlich geschützter Arten geschaffen. Somit leisten die Länder einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge.

Das Bürgerportal macht es möglich, dass Nutzerinnen und Nutzer die von ihnen gehaltenen Tiere selbständig der für sie zuständigen Behörde melden können, ohne dass dafür eine vorherige Installation von Software vonnöten ist. Der eigene gemeldete Bestand ist dabei jederzeit abrufbar und es ist möglich, Veränderungen direkt und unkompliziert zu vermerken. Somit macht es MelBA-online den Halterinnen und Haltern geschützter Tierarten nicht nur einfacher, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sondern liefert kostenlos ein Tool zur Verwaltung des eigenen Bestandes.

Im Behördenportal greift die zuständige Verwaltung ohne Zeitverzug auf den gleichen Datensatz zu. Somit verfügen die Bürger und ihre Behörde immer über einen identischen Kenntnisstand zu den erforderlichen Informationen. MelBA-online erleichtert die Bearbeitung erforderlicher Bescheinigungen und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und ihrer Behörde. Für die Verwaltung ergibt sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtert es ihr ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz der Biologischen Vielfalt, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen, ergeben.

Damit entlastet MelBA-online nach den Worten des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, unterstützt die Arbeit der Behörden und stärkt den internationalen Artenschutz.

Der Zugang zu MelBA-online für all diejenigen, die Art geschützte Tiere halten, züchten oder vermarkten, findet sich unter folgendem Link: https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de/. Des Weiteren sind für die betroffenen Bürger zwei Informationsveranstaltungen geplant. Diese finden online wie folgt statt 21. Februar 2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr und 9. April 2024 um 18:00 bis 20:00 Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich und erfolgt über https://um.baden-wuerttemberg.de/melba.