ALTENKIRCHEN – Fahren ohne Fahrerlaubnis in Altenkirchen
ALTENKIRCHEN – Fahren ohne Fahrerlaubnis in Altenkirchen
Im Zuge einer Verkehrskontrolle sollte am 16. Januar 2024, gegen 00:01 Uhr der Fahrer eines Firmenfahrzeuges kontrolliert werden. Auf die entsprechenden Anhaltezeichen reagierte der Fahrer zunächst nicht und setzte seine Fahrt unvermindert fort. Im Zuge der späteren Kontrolle wurde bekannt, dass dem 27 Jahre alten Fahrer vor mehreren Monaten die Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen wurde. Weiterhin wies der Fahrzeugführer typische Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln auf. Dem 27-jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Außerdem wurde eine Blutentnahme angeordnet. Entsprechende Strafverfahren sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Da es sich bei dem Fahrer nicht um den Fahrzeughalter handelte, wird auch dieser sich wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ strafrechtlich zu verantworten haben. Quelle: Polizei