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KOBLENZ – koveb kürzt Beschäftigten tarifliches Weihnachtsgeld

Veröffentlicht am 19. November 2023 von wwa

KOBLENZ – koveb kürzt Beschäftigten tarifliches Weihnachtsgeld – Gesellschafter und Geschäftsführung der koveb kürzen ihren Beschäftigten das tarifliche Weihnachtsgeld und wollen sich hierfür offensichtlich noch feiern lassen.

Fassungslos und mit Empörung nimmt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zur Kenntnis, dass die Gesellschafter der Koblenzer Verkehrsbetriebe in einer ihrer letzten Gesellschafterversammlungen entschieden haben, den Beschäftigten der koveb das tariflich garantierte Weihnachtsgeld zu kürzen. In einer Mitarbeiterinformation wird allen Beschäftigten gleichermaßen die tabellarische Kürzung des Weihnachtsgeldes skizziert. Weiterhin legt man in dem Papier Wert darauf die Behauptung aufzustellen, dass die Möglichkeit einer vollständigen Kürzung des Weihnachtsgeldes von den Tarifparteien vereinbart und die Gesellschafter sowie die Geschäftsführung allerdings nur 25 % Kürzung vornehmen würden.

Dazu erklärt Achim Gros, Rechtssekretär aus der Abteilung Beratung und Recht von ver.di: „Dieses Vorgehen der Gesellschafter und der Geschäftsführung entspricht nicht der tarifvertraglichen Regelung. Eine Kürzung der Jahressondersonderzahlung durch die Verrechnung der regelmäßigen tariflich garantierten Treueprämie geschieht hier tarifwidrig und wurde entgegen der Behauptung der koveb so nicht vereinbart. Ein solches Vorgehen seitens eines städtischen Unternehmens muss daher mit aller Konsequenz arbeitsgerichtlich verfolgt werden.“

Der zuständige Gewerkschaftssekretär von ver.di, Marko Bärschneider, berichtet hierzu völlig empört: „Nicht zum ersten Mal wird in der Stadt Koblenz bei einem Betrieb mit kommunalen Gesellschaftern den Tarifbeschäftigten das Weihnachtsgeld kurz vor der Bescherung gekürzt. Erst im vergangenen Jahr hatte die durch die Sana Kliniken AG gestellte Geschäftsführung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein diesen rechtswidrigen Schritt unternommen, um im Nachgang unter massivem Druck zurückzurudern. Die Mitarbeiterinformation und deren Botschaft, die dahinter zu verstehen ist, wirkt aus Sicht des Gewerkschafters so, als würde man den Beschäftigten ins Portemonnaie greifen und erwarte dann noch, dass man die Geschäftsführung und die Gesellschafter für die Großzügigkeit feiert. Wir fordern daher alle unsere Mitglieder bei der Koveb auf, die Ansprüche mit ver.di einzufordern und bei ausstehender Zahlung den Klagerechtsschutz bei uns zu beantragen“, rät Marko Bärschneider abschließend.