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Kindergrundsicherung: Mindestens 3.900 Kinder im Landkreis Altenkirchen profitieren

Veröffentlicht am 24. Mai 2023 von wwa

KREIS ALTENKIRCHEN – Kindergrundsicherung: Mindestens 3.900 Kinder im Landkreis Altenkirchen profitieren

Durch eine gut gemachte Kindergrundsicherung würde sich im Landkreis die Lebenssituation von mehr als 3.900 Kindern und Jugendlichen verbessern. Darauf hat der DGB Altenkirchen hingewiesen. „Die Ampel-Koalition muss sich jetzt endlich bezüglich einer Kindergrundsicherung einigen und genügend Geld dafür bereitstellen. Die Familien mit geringem Einkommen im Landkreis Altenkirchen brauchen jetzt mehr Unterstützung für ein gutes Aufwachsen ihrer Kinder.“ fordert Axel Karger, Vorsitzender des DGB Altenkirchen.

Mit der geplanten Kindergrundsicherung sollen die vielen bestehenden Leistungen für Kinder gebündelt und die Beantragung einfacher und bürgerfreundlicher werden. Neben einem einfachen Zugang fordert der DGB Altenkirchen für die Kindergrundsicherung auch höhere Leistungen als Kinder und Jugendliche heute beim Bürgergeld erhalten. Dort seien beispielsweise im Regelsatz in Höhe von 348 Euro für ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren nur 4,48 Euro pro Tag für Essen und Trinken vorgesehen. 8,89 Euro gibt’s monatlich für Kino, Kindertheater, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen. Nur 2,83 Euro monatlich seien für Kinder- und Jugendbücher vorgesehen, sagt Karger und findet: „Das arme Kinder außen vor bleiben, nicht mitreden können, bei der Klassenfahrt zuhause bleiben, weil das dafür benötigte Taschengeld fehlt, ist in einem reichen Land wirklich ein Skandal, den wir endlich mit einer guten Kindergrundsicherung beenden müssen.“

Im Landkreis Altenkirchen lebten Ende 2022 2.480 Kinder und Jugendliche in Familien, die Bürgergeld erhalten. 1.441 Kinder und Jugendliche erhalten den Kinderzuschlag, der an geringverdienende Eltern zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Im Landkreis würden diese 3.921 Kinder mit den höheren Leistungen der Kindergrundsicherung bessergestellt.

Hinzu kämen laut DGB Altenkirchen noch Familien, die heute aufgrund ihres geringen Einkommens einen Rechtsanspruch auf Leistungen haben, diese aber nicht beantragen. Zwar gebe es dazu keine aktuellen, belastbaren Zahlen, doch die Dunkelziffer sei hoch, ist sich der DGB sicher. Die Bundesregierung selbst hatte in der Vergangenheit geschätzt, dass nur 35 Prozent der leistungsberechtigten Familien den Kinderzuschlag beantragen. Bei Geringverdienenden, die ergänzend Bürgergeld erhalten können, betrage die Dunkelziffer bis zu 50 Prozent.

„Kinderarmut ist schlimm und auch folgenschwer. Sie bedeutet nicht nur Mangel im Hier und Jetzt bedeutet, sondern raubt den Kindern auch Entwicklungschancen. Nichts verursacht mehr Folgekosten, als Kinderarmut zuzulassen. Geld für eine Kindergrundsicherung auszugeben ist auch eine Zukunftsinvestition“, fasst Karger zusammen.