FREIE WÄHLER für empirische Untersuchung zum Reifegrad
MAINZ – FREIE WÄHLER für empirische Untersuchung zum Reifegrad
Mit einer Änderung der Landesverfassung (Artikel 76) wollen die regierungstragenden Ampelfraktionen in Rheinland-Pfalz das aktive Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzen – ebenso das Abstimmungsalter bei Volksentscheiden. In der (heutigen) 43. Plenarsitzung erklärte der Vorsitzende Joachim Streit nochmals die Haltung der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion zum Wahlalter.
„Wenn die Antragsteller es wirklich ernst meinen und junge Wähler nicht nur als Stimmenbeschaffer, sondern als künftige Kollegen und volle Mitstreiter sehen wollen, muss man ihnen auch das volle Wahlrecht geben: aktiv und passiv“, so der FREIE WÄHLER-Chef im rheinland-pfälzischen Landtag. Denn: „Das Wählen ab 16 führt nicht zur vollen Teilhabe. Der Begriff ,aktives‘ Wahlrecht täuscht vor, dass aktiv mehr als passiv sei. Dabei ist die volle Teilhabe erst mit dem passiven Wahlrecht gegeben. Und diese Teilhabe liegt heute verfassungsrechtlich beim Eintritt in die Volljährigkeit und darf nicht auseinandergerissen werden. Das nennen wir FREIE WÄHLER echte Teilhabe der jungen Menschen.“
Joachim Streit resümiert: „Beim aktiven Wahlrecht beschränkt sich die Reife nicht nur auf Fragen des eigenen persönlichen Rechtsbereichs, sondern auf alle Bürger und Einwohner und alle ihre Rechtsbereiche, auf die eine gewählte Regierung Einfluss hat.“ Daher müsse man festhalten, dass Interesse, Engagement und Begeisterungsfähigkeit keine Reife und deren Fähigkeit zu abstrahieren und Wahlfolgen abzuschätzen, ersetze. „Die Kenntnis zu einzelnen Themen reicht hier nicht aus.“
Der FREIE WÄHLER-Chef ergänzt: „Niemand bestreitet, dass junge Menschen auch an Politik und politischen Themen interessiert sind. Allerdings reicht Begeisterungsfähigkeit nicht aus – und das Interesse darf nicht monothematisch sein wie mit dem Klimaschutz. Die Kernfrage für das aktive Wahlrecht ist und bleibt die Beurteilung der Reife eines jungen Menschen, nach Maßgabe, in welchem Umfang er die Folgen seiner Entscheidungen für die Gesamtheit unserer Bevölkerung absehen kann. Auf Zahlen, Daten und Fakten basierend, kann dies gesichert nur eine empirische Untersuchung bezogen auf unser Bundesland, die den Reifegrad der 16- und 17-Jährigen umfassen und objektiv feststellt.“
Die Befürworter argumentieren stets, dass die Jugendlichen heute eher reif seien als früher. Dem entgegnet der FREIE WÄHLER-Fraktionsvorsitzende: „Das sieht der Bundesgesetzgeber zumindest nicht so. Denn 2017, also vor sechs Jahren, wurde beim Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehen sehr bewusst noch einmal die Altersgrenze zur Heirat von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt.“ Die Begründung lautete: Die Tragweite dieser Rechtsfolgen vermag der Minderjährige in Ansehung seines Alters nicht vollständig abzusehen. Joachim Streit: „In fast allen Rechtsgebieten ist die 18, die Volljährigkeit, die Wendemarke – volle Geschäftsfähigkeit, volle deliktische Haftung im Zivilrecht, die Möglichkeit der vollen strafrechtlichen Verantwortung.“
In der 45. Plenarsitzung am Freitag geht der Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung in die dritte Beratung und damit in die finale Abstimmung.