Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis – dafür unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
NEITERSEN – Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis – dafür unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Nicht viel gelernt hatte ein 40 Jahre alter Verkehrsteilnehmer. Am Vormittag musste er sich noch bei einem Gericht wegen des Vorwurfes „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ verantworten. Am Abend des selben Tages, gegen 20:29 Uhr kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung ein Fahrzeug in Neitersen in der Rheinstraße im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Am Steuer saß der o.g. Mann, der zunächst falsche Personalien angab. Weitere Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Fahrer um die Person handelt, die morgens noch auf der Anklagebank saß. Ferner wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt der Kontrolle unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Folglich wird er sich abermals strafrechtlich zu verantworten haben. Quelle: Polizei