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Jugendschutz kontrolliert: Keine Verstöße an Karneval

STADT NEUWIED – Jugendschutz kontrolliert: Keine Verstöße an Karneval – Polizei und Stadt Neuwied freuen sich über positive Bilanz

Gemeinsam mit der Polizei Neuwied kontrollierte die Stadt Neuwied am Schwerdonnerstag in der Innenstadt den Jugendschutz. Koordiniert und geplant wurde die Aktion von Marc Griese, Leiter der Jugendsachbearbeiter bei der Polizeiinspektion Neuwied, Harald Phillips, Koordinator des kommunalen Vollzugdiensts, und Tanja Buchmann, die neue Jugendschützerin der Stadt. Die Kontrollen dienen vor allem der Prävention, gleichzeitig werden aber auch Wirte und Gewerbetreibende zu dem Thema informiert. Darüber hinaus appellieren Jugendamt, Stadt und Polizei auch an alle Eltern, wachsam gegenüber möglichem Alkoholmissbrauch ihrer Kinder zu sein. „Und das nicht nur zu Karneval“, betont Kriminalhauptkommissar Griese von der PI Neuwied. Die Bilanz für diese Session sei aber durchaus erfreulich.

Bereits am frühen Morgen starteten die ersten Kontrollen. Bekannte Verkaufsstellen und Treffpunkte, an den Jugendliche möglicherweise Alkohol erwerben oder konsumieren, standen dabei im Fokus. Lediglich acht Jugendliche mussten dort überprüft werden. Allerdings wurden keine Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgestellt. Auch die Gewerbetreibenden und Wirte hielten sich an diesem Tag vorbildlich an die vorgegebenen Bestimmungen. Das gute Ergebnis lässt sich aber sicherlich auch mit dem veränderten Freizeitverhalten der Jugendlichen erklären. Denn vor Corona trafen sich nach der Schule große Gruppen Schüler in der Innenstadt, um ausgiebig Party zu machen. Übermäßiger Alkoholkonsum gehörte dazu. Dieses Jahr waren nur noch wenige unterwegs.

Um bereits möglichen Verstößen vorzubeugen, wurden zudem im Vorfeld die Karnevalsvereine aufgerufen, das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Dazu erhielten sie das JuSchG als Aushang, Infomaterial und Infoschreiben. „Wir sind froh, dass die Karnevalsvereine sehr verantwortungsbewusst sind und sich meist an die Bestimmungen halten“, erklärt Buchmann und zieht erfreut Bilanz: „Alles im allem verlief die Kontrollaktion in der Innenstadt daher ruhig und ohne besondere Vorkommnisse. Außerdem ist die Zusammenarbeit trotz unterschiedlicher gesetzlicher Aufträge zwischen den Behörden sehr gut, kooperativ und kollegial gelaufen. Wir haben das gemeinsame Ziel im Auge behalten: Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und insbesondere mit dem Appell, dass Erwachsene und die Anbieter von Dienstleistung verpflichtet sind, junge Menschen zu einem verantwortlichen Umgang anzuleiten und über Gefahrensituationen und ihre Auswirkungen aufzuklären oder sie gar nicht entstehen zu lassen.“

Übrigens: Nach dem JuSchG gilt, dass in Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit, die Abgabe – also der Verkauf und Weitergabe – von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche verboten ist. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden.

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