COP-Frust – jetzt erst recht
RHEINLAND-PFALZ – COP-Frust – jetzt erst recht
COP27, die Klimakonferenz in Ägypten, hat erneut festgestellt, dass viele Länder darunter auch die Bundesrepublik ihre Verpflichtung gegenüber den Pariser Klimaziele nicht erfüllt haben. Frustrierend sei auch die Blockadehaltung der Ölförderstaaten, die eine Priorisierung der Erneuerbaren Energien verhinderten. Insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gebäudesanierung, Landwirtschaft und kleinerer Betriebe gibt es zu wenige Initiativen für eine klimaneutrale Transformation. Dabei liegen die Handlungsmöglichkeiten längst vor, auch für Rheinland-Pfalz. Das Land müsse dringend sein Landessolargesetz (LSolarG) überarbeiten, so der Verband für Wirtschaft und Umwelt sowie der Landesverband Solarenergie in Rheinland-Pfalz.
„Im Land sollten alle 2258 Gemeinden eine Photovoltaik Freiflächenanlage aufstellen“, so Vorstandsmitglied Wolfgang Thiel vom Landessolarverband. Zudem sei Rheinland-Pfalz aufgrund seiner eher kleinräumlichen Landwirtschaft mit vielen Sonderkulturen wie Wein, Obst und Gemüse geradezu prädestiniert, in die sogenannte Agri-PV zu investieren. Insbesondere kleinere Anlagen ermöglichen, dass Landwirtschaftsbetriebe selbst Eigentümer und Betreiber der Anlagen sein können. Aufgeständerte PV Anlagen, Solarzäune oder Solarfolien können neben dem Schutz von Sonderkulturen einen zusätzlichen Nutzen in der Energieerzeugung bringen. Da Agri-PV Anlagen im Außenbereich gebaut werden, sind aufwändige Regelungen durch die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen notwendig. Das müsse vereinfacht werden, um den Hochlauf von Agri-PV zu fördern. Zu Unterstützung kleinerer Anlagen bedarf es einer Förderkulisse.
Der öffentliche Raum werde stark geprägt von versiegelten Verkehrsflächen. Hier sind Regelungen für eine Doppelnutzung dieser Flächen notwendig. Teilweise können Autobahnen, Straßen, Radwege, Bahnstrecken und Plätze überdacht werden für die Installation von PV-Anlagen. An vielen Stellen, wie an Straßenränder, Böschungen und Schallschutzwänden, sind neben den Verkehrsflächen Räume für PV-Anlagen vorhanden, die genutzt werden müssen.
Gerade erst haben sich Europaparlament, der Rat der EU-Mitgliedstaaten und die EU Kommission rechtsverbindlich auf eine weitere Minderung von Treibhausgasen geeinigt. Diese Verpflichtungen erfordern in Deutschland nicht nur vage Absichtserklärungen, sondern konkrete Maßnahmen. Ansonsten drohen finanzielle Strafen seitens der EU. Ebenfalls ohne wesentliche Erwähnung in den öffentlichen Medien ist in der EU die rechtsverbindlich höhere Verpflichtung zur Speicherung von Treibhausgasen bei der Landnutzung beschlossen worden. Auch hier gibt es viel Arbeit für die Landesregierung in Rheinland-Pfalz.