Zeitenwende für die Solarpflicht gefordert

RHEINLAND-PFALZ – Zeitenwende für die Solarpflicht gefordert

Wegen seiner einseitigen Energiepolitik mit Atomkraft gerät Frankreich in schweres Fahrwasser. Ein maroder Kraftwerkspark und Kühlwasserprobleme in Dürrezeiten haben die Grenzen der Atompolitik deutlich werden lassen und die Nachfrage nach Strom so angeheizt, dass die Preise auf dem europäischen Strommarkt explodiert seien. Die teuerste aller Energieformen mit den größten Risiken und einer ungelösten Entsorgung weiterhin zu fordern, sei unvernünftig, da dafür Solarkraftwerke und Windparks abgeregelt werden müssten, so der rheinland-pfälzische Solarverband.

Der Verband für Wirtschaft und Umwelt e.V. (VWU) sowie der Landesverband Solarenergie Rheinland-Pfalz e.V. (LSE) fordern deshalb, das Landessolargesetz (LSolarG) Rheinland-Pfalz vom 30.09.2021 an die fortschreitende Entwicklung anzupassen. Denn die technologische Entwicklung in der Solarenergie habe Fahrt aufgenommen. Bifaziale Modultechniken, Agrophotovoltaik, neue Fassadenelemente, stationäre Salzbatterien erweitern die Einsatzmöglichkeiten zur Stromgewinnung mit der Sonne entscheidend. Die Schweizer Großbank Credit Suisse sage für 2025 einen Gestehungspreis von 1 Cent pro Kilowattstunde Solarenergie voraus. Solarenergie werde absehbar zur günstigsten Energieform und senke damit Strompreise in großem Umfang.

Nach der Meta-Studie der Initiative Südpfalz-Energie e.V. (ISE), die alle wesentlichen wissenschaftlichen Studien in Deutschland ausgewertet hat, müssten in Rheinland-Pfalz bis zu 3.400 Megawatt Solarstromleistung jedes Jahr zugebaut werden. Bislang wurden allerdings auch die zu geringen Zubauziele der Landesregierung mit 500 Megawatt Solarstromleistung nicht erreicht. Deshalb müsse das LSolarG überarbeitet werden. Die Verbände VWU und LSE stellen dazu zehn Forderungen auf.

  1. Erweiterung der Gebäudekulisse auf alle gewerblichen Gebäude und Nichtwohngebäuden im Land
  2. Erweiterungen der Gebäudekulisse auf alle privat und gewerblich genutzten Wohngebäuden
  3. Ausnahmeregelungen von der Solarpflicht reduzieren
  4. Erweiterungen der Solarpflicht für alle Parkplätze
  5. Erweiterung der Solarpflicht auf und neben weiteren Verkehrsflächen
  6. Erweiterung der Solarpflicht für infrastrukturintegrierte PV Anlagen
  7. Erweiterung der Solarpflicht auf ländliche Räume in Rheinland-Pfalz
  8. Erweiterung der Solarpflicht für Freiflächenanlagen
  9. Ausweisung von Flächen im B-Plan an Solarnutzung ausrichten
  10. Erweiterung von Speichertechnologien in das LSolarG
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