Führen eines Pkw unter der Einwirkung von berauschenden Mitteln (Drogen) in Herdorf.

Am Samstag, 09. Januar gegen 23.45 Uhr befanden sich Polizeibeamte der Inspektion Betzdorf auf Streife in Herdorf, Glockenfeld. Einige Meter vor den Polizeibeamten fuhr ein Pkw, der von der Straße Glockenfeld nach links in die Friedrichstraße abbog. Nach Haltezeichen wurde das Fahrzeug im Verlauf der Friedrichstraße zur Verkehrskontrolle anhalten. Der 40jährige Fahrzeugführer konnte sich mit seinem Führerschein ausweisen, zudem legte er den Fahrzeugschein vor. Bei dem Fahrzeugführer war auffällig, dass die Bindehäute seiner Augen leicht gerötet und glasig waren. Nach einer näheren Inaugenscheinnahme seiner Augen war zu erkennen, dass seine Pupillen offenbar auf Lichteinfall nur verzögert reagierten und sich dann sofort wieder erweiterten. Dies kann ein Hinweis auf eine aktuelle Beeinflussung von Betäubungsmitteln sein. Aufgrund der geschilderten Umstände wurde dem Fahrzeugführer der Vorhalt gemacht, unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln zu stehen und angesichts dessen unerlaubt ein Kraftfahrzeug geführt zu haben. Er wurde als Beschuldigter bzw. Betroffener belehrt und zu seinem letzten Konsum von Betäubungsmitteln befragt.
Ein durchgeführter Vortest reagierte positiv auf die Abbauprodukte von Cannabis und Amphetamin, sowie nicht eindeutig negativ auf Ecstacy. Aufgrund dieser Erhärtung des bestehenden Verdachts wurde eine Blutprobe nötig. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden eingeleitet.