Digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren Breitbandausbau

RHEINLAND-PFALZ – Digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren Breitbandausbau – Vorbereitungen für den flächendeckenden Rollout bis zum Jahresende laufen an

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben Rheinland-Pfalz und Hessen als Federführer gemeinsam ein digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren entwickelt. Gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie deren Verbandsgemeinden wurden jetzt Schritte auf dem Weg zum Rollout erörtert. Bis zum Jahresende soll in Rheinland-Pfalz der flächendeckende Rollout der OZG-Leistung Breitbandausbau ermöglicht werden – und damit digitale Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Dazu sagte der rheinland-pfälzische Digitalisierungsstaatssekretär und CIO Fedor Ruhose: „Wir sind mit unserem Breitband-Portal auch im Vergleich mit den übrigen OZG-Leistungen weit vorne. Ich freue mich, dass die gemeinsam mit Hessen entwickelte Lösung bei der Telekommunikationswirtschaft auf breite Resonanz stößt und dass wir bis Jahresende in Hessen und Rheinland-Pfalz den Rollout auf den Weg bringen werden. Parallel wird die Leistung auch im Fit-Store für nachnutzungswillige Länder angeboten werden und ist zum Bezug verfügbar. Mit dem Breitband-Portal schaffen wir eine Voraussetzung, um den Ausbau der digitalen Infrastrukturen weiter zu beschleunigen“, betonte er. Das Breitband-Portal biete viele Vorteile. Bescheide würden digital zugestellt, die Kommunikation sei einfacher, was die Beschleunigung von Genehmigungen vereinfache.

Den knapp 100 Teilnehmenden wurden neben allgemeinen Informationen zum Portal auch eine Live-Demo vorgeführt, in der das Wechselspiel zwischen Antragsteller und Verwaltung dargestellt wurde. Eine Abfrage im Vorfeld der Sitzung zeigte ebenfalls ein großes Interesse der Verbandsgemeinden an der OZG-Lösung. In den nächsten Wochen werden weitere Fragen geklärt und in den bestehenden OZG-Strukturen des Landes und seiner Kommunen der Rollout in die Wege geleitet werden.

Neben den im Projekt federführenden Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen haben fünf weitere Länder (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern) bereits eine Absichtserklärung – einen so genannten Letter-of-Intent – zur Nachnutzung unterzeichnet. Mit weiteren Ländern steht das Projekt zwecks Zeichnung einer Absichtserklärung in Kontakt.

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