Kerosinablässe in Rheinland-Pfalz

MAINZ – Kerosinablässe in Rheinland-Pfalz: Messnetz verdichten, festgesetzte Flughöhe anheben, Summationswirkung vermeiden und Möglichkeit des Overweight Landing prüfen – FREIE WÄHLER stellen Entschließungsantrag im Plenum

Nachdem die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion bereits im Juni-Plenum die Kerosinablässe in Rheinland-Pfalz in einer Aktuelle Debatte zum Thema gemacht hat, legt der Fraktionsvorsitzende Joachim Streit nun mit einem Entschließungsantrag fürs Juli- Plenum (6./7. Juli) nach unter der Überschrift: „Kerosinablässe in Rheinland-Pfalz: Messnetz verdichten, festgesetzte Flughöhe anheben, Summationswirkung vermeiden und Möglichkeit des Overweight Landing prüfen“.

Denn: Rheinland-Pfalz ist besonders stark von Kerosinablässen betroffen. Im Jahr 2021 kam es bundesweit zu insgesamt 25 Fällen, in denen zivile oder militärische Flugzeuge Treibstoff im Luftraum ablassen mussten. Allein in acht Fällen war Rheinland-Pfalz betroffen. Ähnliche Zahlen weist auch das laufende Jahr auf: In bislang fünf von 13 Fällen (Stand 28. Juni 2022) wurde Kerosin über Rheinland-Pfalz abgelassen. Laut Angaben des Luftfahrtbundesamtes entfielen 2021 von bundesweit 507,75 Tonnen abgelassenem Kerosin 214,95 Tonnen auf Rheinland-Pfalz, 2022 sind es bislang 135,3 Tonnen von insgesamt 415,6 Tonnen.

„Diese Zahlen belegen eindeutig, dass Rheinland-Pfalz überproportional von Treibstoffablässen betroffen ist“, konstatiert Joachim Streit. Dabei stehe die grundsätzliche Notwendigkeit von Kerosinablässen außer Frage. Flugzeuge müssten bei medizinischen Notfällen, technischen Problemen oder Luftraumsperrungen in der Lage sein, ihr Gewicht zu verringern, um eine sichere Landung zu garantieren. Allerdings: „Die Bürger sind ob der Häufigkeit von Treibstoffablässen und der Mengen, die dabei freigesetzt werden, zusehends verunsichert“, so Streit. „Das Messnetz muss verdichtet werden und zugunsten des nicht berücksichtigten ländlichen Raums ausgebaut werden“, erneuert der Vorsitzende der FREIEN WÄHLER die Forderung seiner Fraktion. In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell neun Messstellen für Kohlenwasserstoff und 22 Messstellen für Benzol. Von den neun Messstellen für Kohlenwasserstoff befinden sich fünf in größeren Städten (Koblenz, zweimal Ludwigshafen und zweimal Mainz). „Über Eifel, Mosel und Hunsrück bis zum Rhein klafft allerdings ein Loch. Dass das Messnetz nicht nur nicht flächendeckend aufgestellt ist, sondern sogar dort infrastrukturell fehlt, wo nachweisbar Kerosin abgelassen wird, bestätigt der Ablass von 30 Tonnen Kerosin über der Vulkaneifel am 21. Mai 2022“, unterstreicht Streit. Dementsprechend habe die Landesregierung gegenüber den Bürgern die Verpflichtung, überproportional vorsichtig mit diesem Sachverhalt umzugehen.

Die durch das Umweltbundesamt im Dezember 2020 veröffentlichte Studie „Treibstoffschnellablass aus Luftfahrzeugen: Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit“ sorge nicht für die notwendige Beruhigung und Sicherheit der betroffenen Bürger. Darin heißt es im Fazit: „Die Modellierungen der am Boden ankommenden Kerosinrückstände und die umwelttoxikologischen Untersuchungen des UBA und seiner Auftragnehmer ergaben nach derzeitigem Wissensstand keine kritischen Umweltauswirkungen von Treibstoffschnellablässen auf Boden, Grundwasser, Luft und menschliche Gesundheit.“ Joachim Streit: „Keine kritischen Umweltbelastungen bedeutet allerdings, dass es sehr wohl Umweltbelastungen gibt. Außerdem: Wenn gerade dort, wo tonnenweise Kerosin abgelassen wird, keine Messstationen vorhanden sind, ist das Ergebnis dieser Studie zweifelhaft.“

Daher untermauert Joachim Streit die Forderung der FREIEN WÄHLER mit einem Entschließungsantrag, der folgende Punkte enthält:

 

  1. Das Messnetz in Rheinland-Pfalz durch zusätzliche Stationen verdichten – insbesondere im ländlichen Raum.

 

  1. Auf eine Änderung des Luftrechts hinzuwirken, sodass

 

  1. a) für Flugzeuge, die Kerosin ablassen müssen, alternierende Gebiete festgelegt werden, um so eine Summationswirkung in Rheinland-Pfalz und im übrigen Bundesgebiet zu verhindern.

 

  1. b) für Kerosinablässe immer die im Einzelfall größtmögliche Flughöhe als Mindesthöhe festzusetzen ist, grundsätzlich jedoch mindestens 10.000 Fuß, insofern im Einzelfall keine schwerwiegenden technischen Gründe oder medizinischen Notfälle entgegenstehen.

 

  1. c) individuell – je nach Flugzeugtyp – zu prüfen ist, ob eine Overweight Landing* tatsächlich sicherheitstechnische Konsequenzen hat oder nur aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchgeführt wird.

 

  1. d) ein Gebührensystem für Treibstoffablässe eingeführt wird, dessen Erlöse direkt in Umweltschutzmaßnahmen in den Ablassgebieten und die Verdichtung des Messstellennetzes reinvestiert werden.
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