Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
KOBLENZ – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Ein unabhängiger Zeuge beobachtete am Dienstagvormittag, 05. April 2022, gegen 09:40 Uhr ein deutlich missglücktes Parkmanöver auf dem Deck des Löhrcenters. Ein Pkw stieß beim Rangieren in eine Parklücke zunächst gegen den ordnungsgemäß rechts neben ihm parkenden Pkw. Als er daraufhin wieder ausparken wollte, touchierte er einen Betonpoller und entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um die Schadensregulierung in beiden Fällen zu kümmern.
Der Zeuge setzte die Beamten der PI Koblenz 1 in Kenntnis, die sich unmittelbar zur Halteranschrift begaben und den Beschuldigten dort antreffen konnten. Der gab den Unfall zu und hatte auch eine Begründung parat, warum er sich entfernt habe: Er habe schlicht nicht gewusst, wen er anrufen sollte. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet. Quelle: Polizei