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Sturmtief beschäftigt die Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Asbach

VG ASBACH – Sturmtief beschäftigt die Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Asbach

Das Sturmtief hat auch im Norden von Rheinland-Pfalz zu vielen Feuerwehreinsätzen geführt. In der Verbandsgemeinde Asbach mussten mehrere umgestürzte Bäume durch die Feuerwehr beseitigt werden. Ein Baum ist auf ein Wohngebäude gestürzt.

Gegen 3:45 Uhr war die Nacht für die ersten Einsatzkräfte frühzeitig vorbei. Die Einheit Fernthal wurde nach Hombach gerufen. Auf der L 270 war ein Baum umgestürzt und versperrte die Fahrbahn. Der wurde durch die Kräfte beseitigt und die Fahrbahn gereinigt.

Gegen 4:10 Uhr folgte die nächste Alarmierung. Auf der L 255 zwischen Etscheid und Asbach war ein PKW in einem umgestürzten Baum gefahren. Die Einheit Etscheid sowie der Rettungsdienst machten sich auf den Weg, um Hilfe zu leisten. Der PKW-Fahrer wurde leicht verletzt und durch den Rettungsdienst betreut. Die Feuerwehr beseitigte den Baum.

Kurz darauf, gegen 4.30 Uhr wurde ein weiterer umgestürzter Baum in Straßen gemeldet und musste entfernt werden.

Gegen 4:50 Uhr erfolgte die Alarmierung der Einheit Neustadt. Zwei umgestürzte Bäume auf der Landstraße bei Panau mussten entfernt und die Straße gereinigt werden. Rund zwei Stunden später wurden die Einheit Windhagen und der Rettungsdienst nach Köhlershohn gerufen. Ein Baum war auf ein Wohngebäude gestürzt. Verletzt wurde niemand.

Auch für Donnerstag und den Freitag warnt der Wetterdienst vor schweren Sturmböen. Die Feuerwehr erinnert nochmals an das richtige Verhalten bei Unwettern: Wälder und Alleen sollten gemieden werden. Dies gilt auch für die Zeit nach einem starken Sturm, wenn möglicherweise noch Bäume umfallen oder Äste herabfallen können. Gegenstände auf Terrassen, Balkonen und in Gärten sollten sorgfältig gesichert werden. Auch Fahrzeuge sollten vorausschauend und sicher abgestellt werden. Gefahrenstellen und Schäden, bei denen dringende Hilfe benötigt wird, unter der Notrufnummer 112 melden. Bitte die Notrufleitungen aber während eines Unwetters für Notfälle freihalten und Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Sturms melden. Quelle: VG FFW Asbach (tiwe)

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