WERKHAUSEN – Illegale Müllablagerung in der Gemarkung Werkhausen

Illegale Müllablagerung in der Gemarkung Werkhausen

Die örtliche Ordnungsbehörde wurde am Dienstag, 11. Januar 2022, über eine illegale Müllablagerung in der Gemarkung Werkhausen informiert. Der Zeitpunkt der illegalen Ablagerung kann nicht zeitlich eingegrenzt werden. Der Müll wurde neben dem Verbindungsweg zwischen Ochsenbruch und der L 276 abgelegt. Er liegt von der L 276 kommend circa 100 Meter (blauer Müllsack) und 250 Meter (weitere Gegenstände wie Kissen, Handtücher, etc.) weit in den Verbindungsweg rein im Straßengraben.

Sollten Bürgerinnen oder Bürger Hinweise auf den Verursacher geben können, so wird um Kontaktaufnahme unter 02681-85-0 gebeten. – Verbandsgemeinde Altenkirchen -örtliche Ordnungsbehörde-

Beitrag teilen