RHEINLAND-PFALZ – Ausnahmen für Lenk- und Ruhezeiten für Hilfeleistungen der Unwetterkatastrophe werden verlängert
RHEINLAND-PFALZ – Arbeitsministerium: Ausnahmen für Lenk- und Ruhezeiten für Hilfeleistungen der Unwetterkatastrophe werden verlängert
Die seit Mitte Juli geltenden Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten für Hilfeleistungen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe werden verlängert. Hierfür hat sich das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium beim Bundesverkehrsministerium eingesetzt. Ursprünglich war die Regelung bis zum 1. August befristet, sie gilt nun bis zum 14. August fort.
Bereits Mitte Juli hatte das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium beim Bundesverkehrsministerium Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr erwirkt, um Hilfeleistungen und Folgenbeseitigung der Unwetterkatastrophe zu erleichtern. Die seit 16. Juli geltende Regelung sieht vor, dass die tägliche Lenkzeit höchstens fünfmal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden darf. Die wöchentliche Lenkzeit wurde auf bis zu 59 Stunden erhöht. Es dürfen nacheinander zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden.