KREIS ALTENKIRCHEN – Aktuelle Förderperiode der Bildungsprämie endet am 31. Dezember

KREIS ALTENKIRCHEN – Aktuelle Förderperiode der Bildungsprämie endet am 31. Dezember – Kreisvolkshochschule Altenkirchen bietet vereinfachtes Verfahren zur Beantragung der Bildungsprämie an

Viele Jahre oder gar Jahrzehnte beim gleichen Unternehmen – diese Lebensläufe werden seltener. Gleichzeitig steigen die Wünsche nach beruflicher Veränderung und Weiterentwicklung. Beides erfordert, dass man sich eigenständig um Weiterbildung bemüht. Hier setzt die Bildungsprämie des Bundes an: Wer selbst aktiv wird und sich weiterbildet, kann nach Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt werden. Um Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie im Dezember 2008 ein entsprechendes Finanzierungsmodell ein.

Die aktuelle Förderperiode wird am 31. Dezember 2021 enden – also noch ein halbes Jahr Zeit, um sich unter den geltenden Förderrichtlinien den Prämiengutschein nach Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen eine Förderung zu sichern. Der Prämiengutschein zur Ko-Finanzierung individueller beruflicher Weiterbildung hat einen Wert von 50 Prozent der Kurskosten bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro. Prämienberechtigt sind Personen, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro – bei gemeinsam Veranlagten sind es 40.000 Euro – nicht übersteigt. Grundsätzlich sind derzeit auch Kurzarbeitende förderfähig, sofern alle weiteren Förderkonditionen erfüllt sind.

Von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind nun bundesweit auch Beratung, Ausgabe von Prämiengutscheinen und Kursangebote betroffen. Um der derzeitigen Situation zu begegnen und Beratungen zur Bildungsprämie möglichst gut aufrecht zu erhalten, ermöglicht die Programmstelle weiterhin ein alternatives Verfahren, dass ebenfalls bis Ende des Jahres verlängert wurde. Das alternative Beratungs- und Ausgabeverfahren sieht eine telefonische Beratung und das elektronische Übersenden der notwendigen Unterlagen vor.

Wer sich für die Bildungsprämie interessiert, kann sich an die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule (KVHS) Altenkirchen wenden: Tel.: 02681-812211, E-Mail: kvhs@kreis-ak.de. Informationen gibt es auch online: www.bildungspraemie.info
Foto 16: Wer sich für die Bildungsprämie interessiert, kann sich an die Kreisvolkshochschule Altenkirchen wenden. (Foto: KVHS)

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