ERPEL – Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis auf der B 42
ERPEL – Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis auf der B 42
Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel ein PKW-Fahrer auf, der mit einem Sprung auf die Rückbank seine Fahrzeugführereigenschaft verschleiern wollte. Bei der Kontrolle des mehrfach schon vorbestraften 22jährigen Mannes aus Bonn wurde festgestellt, dass dieser keinen Führerschein besitzt. Da bei ihm noch zusätzlich 1,16 Promille Atemalkoholkonzentration vorlag, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Quelle: Polizei